Erläuterungen zum Jahresabschluss
1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Konzernabschluss wurde in Anwendung des § 59a BWG und in Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den Regeln der am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle vom IASB in den International Financial Reporting Standards für den Jahresabschluss 2010 veröffentlichten Standards, die von der EU übernommen und am 31. Dezember 2010 verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.
Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses der BAWAG P.S.K. nach IFRS bilden konzerneinheitlich nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2010 aller vollkonsolidierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen werden – soweit wesentlich – at-equity einbezogen.
Die Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen über wesentliche Einflussfaktoren auf den Geschäftsbetrieb. Diese Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Anpassungen werden jeweils in der aktuellen Periode bzw. bei längerfristigen Auswirkungen auch in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.
Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchgängig auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Geschäftsjahre angewendet.
Wir haben die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Konzernabschluss 31. Dezember 2009 grundsätzlich beibehalten. Im Bereich der Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen kam es zu Änderungen beim Ausweis von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten. Diese waren bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und werden nunmehr im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Die Änderung der Bilanzierungsmethode erfolgte retrospektiv. Weiterführende Erläuterungen sind im Punkt „Änderungen von Bilanzierungsmethoden" angeführt.
Die Berichtswährung ist Euro. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen Euro gerundet dargestellt.
Auf Fremdwährung lautende Bilanzwerte wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in den Konzernabschluss einbezogen.
Konsolidierungskreis und Methoden
Der Konsolidierungskreis umfasst alle wesentlichen – direkten und indirekten – Tochterunternehmen der BAWAG P.S.K.
Insgesamt umfasst der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 55 (2009: 57) vollkonsolidierte Unternehmen und 2 (2009: 2) Unternehmen, die at-equity einbezogen werden. Kriterien für die Einbeziehung waren im Sinne der Wesentlichkeit sowohl die Bilanzsumme als auch der Anteil am Gesamtergebnis des Konzerns. Der Einfluss der nicht konsolidierten Tochterunternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war von untergeordneter Bedeutung. Unter Note 43 Liste konsolidierter Tochterunternehmen befindet sich eine Aufstellung aller vollkonsolidierten bzw. at-equity bewerteten Unternehmen. Der Buchwert der assoziierten, nicht at-equity bewerteten Beteiligungen betrug am 31.Dezember 2010 67 Mio EUR (2009: 72 Mio EUR). Beherrschte Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von 41 Mio EUR (2009: 58 Mio EUR) werden nicht konsolidiert, da der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich ist.
Im Jahr 2010 wurden zwei bisher konsolidierte Töchter der Leasinggruppe,die Hafner See-Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H. und die GaraFeuerwehrzentralen Leasing Gesellschaft m.b.H. in die BAWAG P.S.K. LEASING GmbH verschmolzen. Weiters wurden zwei Töchter der Immobiliengruppe, die BPI Holding GmbH und die BPI Holding GmbH & CoImmobilien und Anlagen KG in 2010 in die BAWAG P.S.K. IMMOBILIEN GmbH verschmolzen. Zwei weitere Tochterunternehmen, die RF BAWAG Leasing Gesellschaft m.b.H. und die CVG Immobilien GmbH wurden 2010 wegen Wesentlichkeit erstkonsolidiert.
Für die Kapitalkonsolidierung wird nach IFRS 3 die Erwerbsmethode herangezogen. Dabei werden die Anschaffungskosten für das erworbene Unternehmen dem Wert des übernommenen Reinvermögens im Erwerbszeitpunkt gegenübergestellt. Die Bewertung des Reinvermögens richtet sich nach denbeizulegenden Zeitwerten aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Aktivierte Firmenwerte werden in der Bilanz unter der Position Immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.
Weiters wurden alle anderen Beteiligungen einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Jene Eigenkapitalinstrumente, die nicht konsolidiert wurden, werden gem.IAS 39 bewertet und der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.
Finanzinstrumente
Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag.
a) Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
Seit 31.01.2010 hat die BAWAG P.S.K. keine Wertpapiere dieser Kategorie mehr im Bestand. In den Vorjahren umfasste die Kategorie alle mit einer festen Laufzeit bzw. bestimmbaren Zahlungen ausgestatteten Finanzinstrumente, die dazu bestimmt waren, bis zum Ende der Laufzeit gehalten zu werden. Sofern Wertpapiere dieser Kategorie zugeordnet wurden, hatte die BAWAG P.S.K. die Absicht diese Instrumente bis zur Endfälligkeit zu halten.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen, wurde der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ermittelt und, sofern dieser unter dem jeweiligen letzten Buchwert lag, eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages wurden die erwarteten zukünftigen Zahlungsüberschüsse mit dem ursprünglichen Zinssatz der Finanzanlage diskontiert. Verringerte sich diese Wertminderung in Folgeperioden, erfolgte eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.
Agios und Disagios von den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens wurden mittels Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit verteilt, der Aufwand bzw. Ertrag wurde mit den Zinserträgen aus den entsprechenden Papieren verrechnet.
b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Handelsbestand
Zu dieser Kategorie zählen finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten (Fair Values) angesetzt. Sämtliche Derivate des Handels- und Bankbuches, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden dieser Kategorie zugeordnet.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die nicht die Definition von Handelsaktiva und -passiva erfüllen, werden nach der Fair-Value-Option als zum Fair Value bewertet klassifiziert.
Die BAWAG P.S.K. hat die Fair-Value-Option in folgenden Fällen angewendet:
- Vermeidung eines Accounting Mismatch
- Fest verzinste Eigene Emissionen, Wertpapiere des Finanzumlaufvermögens und Darlehen, deren Fair Value zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate gesichert wurde;
- Anlageprodukte, deren Wertänderungsrisiko durch Derivate abgesichert wurde.
- Fest verzinste Eigene Emissionen, Wertpapiere des Finanzumlaufvermögens und Darlehen, deren Fair Value zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate gesichert wurde;
- Management auf Fair-Value-Basis
- Die Steuerung dieser festverzinslichen Wertpapiere und Darlehen erfolgt auf Basis ihres Fair Value durch das Asset Liability Committee, in dem auch Entscheidungen über die Höhe der offenen Zinsrisikoposition vorbereitet werden. Über die angeführten Positionen wird dem Vorstand regelmäßig berichtet.
- Vorliegen eingebetteter Derivate
- Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten
c) Kredite und Forderungen
Forderungen werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive abgegrenzter Zinsen nach Abzug von Wertberichtigungen ausgewiesen.
d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Das sind jene finanziellen Vermögenswerte, die nicht als
- „Kredite und Forderungen"
- „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" oder
- „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden"
kategorisiert sind.
Neben den Wertpapieren, welche von der BAWAG P.S.K. der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet wurden, sind in diesem Bilanzposten die Anteilsrechte an nicht konsolidierten Gesellschaften ausgewiesen.
Die finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus der Bewertung ergeben, werden so lange erfolgsneutral im Eigenkapital (AFS-Rücklage) ausgewiesen, bis der Vermögenswert veräußert oder getilgt wird. Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Wertberichtigungen von finanziellen Vermögensgegenständen" berücksichtigt.
Falls für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente kein verlässlicher Zeitwert ermittelt werden kann, werden diese gemäß IAS 39 zu Anschaffungskosten bewertet.
Agios und Disagios werden mittels Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit verteilt, der Aufwand bzw. Ertrag wird mit den Zinserträgen aus den entsprechenden Papieren verrechnet.
e) Finanzielle Verbindlichkeiten
Gemäß IAS 39 werden finanzielle Verpflichtungen, die nicht zu Handelszwecken bestimmt sind oder der Position „Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" zugeordnet werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Umklassifizierungen
Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen"
IAS 39 sieht vor, dass Finanzinstrumente der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" in die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" umzugliedern sind, wenn es aufgrund einer geänderten Absicht oder Fähigkeit nicht länger gerechtfertigt ist, eine Finanzinvestition als „Bis zur Endfälligkeit gehalten" zu klassifizieren. Umfassen Verkäufe oder Umklassifizierungen mehr als einen geringfügigen Anteil der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen, sind alle übrigen bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumente in „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" umzugliedern und es dürfen für die darauffolgenden zwei Geschäftsjahre keine Finanzinstrumente in die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" gewidmet werden.Im Falle einer Umklassifizierung in „Zur Veräußerung verfügbar" wird eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen, wobei eine Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im Eigenkapital (AFS-Rücklage) erfasst wird.
Details werden in Note 5 dargestellt.
Umgliederung von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „Kredite und Forderungen"
Finanzielle Vermögenswerte können aus den Kategorien „Handelsbestand" und „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in die Kategorie „Kredite und Forderungen" umgegliedert werden, wenn- der finanzielle Vermögenswert am Umgliederungsstichtag die Definition für die Kategorie „Kredite und Forderungen" gemäß IAS 39 erfüllt und
- am Umwidmungsstichtag die Möglichkeit und die Absicht des Managements bestehen, die umgewidmeten Vermögenswerte auf absehbare Zeit zu halten.
Bei Instrumenten, die aus den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „Kredite und Forderungen" umklassifiziert wurden, wird der im Eigenkapital erfasste unrealisierte Gewinn oder Verlust anschließend unter Anwendung der Effektivverzinsung über die verbleibende Laufzeit des Instruments verteilt und als Zinsertrag oder Zinsaufwand erfasst. Wenn später eine Wertminderung des Instruments vorliegt, wird der an diesem Stichtag im Eigenkapital ausgewiesene unrealisierte Verlust des Instruments sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Wertberichtigungen von finanziellen Vermögensgegenständen" erfasst.
Details werden in Note 7 dargestellt.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Nach den allgemeinen Regelungen werden Derivate als Handelsaktiva oder Handelspassiva klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Das Bewertungsergebnis wird in der Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden als Gewinne (Verluste) aus finanziellen Vermögensgegenständen im Handelsbestand ausgewiesen. Werden Derivate zur Absicherung von Risiken aus Nichthandelsgeschäften eingesetzt, wendet die BAWAG P.S.K. bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß IAS 39 Hedge Accounting (Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen) an.
Zu Beginn des Hedge Accountings werden die Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft, die Ziele des Risikomanagements und die Methode zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung dokumentiert. Die BAWAG P.S.K. überprüft am Beginn der Sicherungsbeziehung sowie an jedem Bilanzstichtag, ob die Kompensation der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grund- und Sicherungsgeschäfts in Bezug auf das abgesicherte Risiko in hohem Maße effektiv ist.
Bei Vorliegen von effektiven Sicherungsbeziehungen, die zur Verringerung des Marktwertrisikos eingesetzt werden, wendet die BAWAG P.S.K. Fair-Value-Hedge Accounting an. Beim Fair-Value-Hedge wird ein Vermögenswert oder eine feste Verpflichtung gegen Marktwertänderungen abgesichert, wobei Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in derselben Periode in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Dabei wird das Sicherungsinstrument erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt und das Grundgeschäft um jene Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam fortgeschrieben, die sich in Bezug auf das abgesicherte Risiko ergeben.
Sobald das Sicherungsgeschäft veräußert, ausgeübt oder fällig wird oder wenn die Voraussetzungen für die Qualifikation zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Bewertungsanpassungen des Grundgeschäfts werden über die Restlaufzeit verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Risikovorsorge
Die Wertberichtigungen umfassen die Risikovorsorgen für potenzielle Ausfälle im Kreditgeschäft durch Einzel- und pauschalierte Individualvorsorgen auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Die Wertberichtigungen aus dem Kreditgeschäft werden in der Bilanz mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Vorsorgen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte werden als Rückstellungen ausgewiesen.
Für wesentliche Kreditrisiken werden Wertberichtigungen nach Einschätzungen der Kreditrisikomanager vorgenommen, wobei diesen Einschätzungen die erwarteten zukünftigen Rückführungen zugrunde gelegt werden. In der Kompetenz- und Pouvoirordnung ist der Genehmigungsvorgang für die Abschreibung geregelt. Ausbuchungen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen, wenn die Betreibung der Forderung ergebnislos verlaufen ist.
Für zum Bilanzstichtag bereits eingetretene, aber noch nicht erkannte Verluste wurde eine Wertberichtigung auf Portfoliobasis ermittelt (IAS 39 AG 89). Die Berechnung orientiert sich am Expected Loss Modell gemäß Basel II. Der tatsächlich eingetretene Verlust wird aus dem erwarteten Verlust unter Berücksichtigung der Dauer vom Eintritt bis zum Bekannt werden des Verlustes („Loss Identification Period" bzw. „Recognition Period") abgeleitet.
Behandlung von Einmalgebühren
Die BAWAG P.S.K. verrechnet ihren Kunden bei Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr. Diese stellt aus Sicht der Bank eine Abgeltung für anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe dar. Sofern wesentlich, werden Bearbeitungsgebühren nach Abzug der damit direkt zusammenhängenden Kosten auf die Laufzeit der Kredite im Zinsergebnis verteilt.Methoden der Fair-Value-Ermittlung von Finanzinstrumenten
Für die Bewertung von börsegehandelten Geschäften, z. B. Futures und Futuresoptionen, werden Börsekurse herangezogen. Details werden im Anhang unter Note 31 dargestellt. Einige synoptische Angaben seien vorangestellt:
Das grundlegende Bewertungsmodell bei Plain Vanilla OTC-Optionen ist das Optionspreismodell nach Black-Scholes, welches je nach Underlying differiert. Fremdwährungsoptionen werden nach dem Garman-Kohlhagen-Modell (adaptiertes Black-Scholes-Modell) und Zinsoptionen werden nach Black bzw. Hull-White bewertet.
Der Gesamtwert eines Zinsswaps ergibt sich aus den Barwerten der fixen und variablen Seite des Swaps. Ebenso ergibt sich der Gesamtwert eines Währungsswaps aus den Barwerten der beiden Zahlungsströme, ausgedrückt in der funktionalen Währung des Konzerns.
Bei Devisentermingeschäften wird der vereinbarte Terminkurs, der von den Währungs- und Zinsentwicklungen der beiden Währungen abhängt, dem aktuellen Terminkurs am Bilanzstichtag gegenübergestellt und daraus der Wert errechnet.
Die Bewertung von Credit Linked Notes, für die keine aktiven Märkte existieren, erfolgt anhand von Bewertungsmodellen. Credit Linked Notes (CLNs) sind Schuldverschreibungen, deren Rückzahlungshöhe von bestimmten vertraglich vereinbarten Ereignissen abhängt. In der Regel sind es Anleihen, die neben dem Ausfall des Emittenten synthetisch (via Credit Default Swap, CDS) auch das Ausfallsrisiko einer oder mehrerern weiterern Referenzanleihen tragen. Die Bewertung von CLNs ergibt sich aus Bond- bzw. CDS-Spreads von Emittent und Referenzanleihe, Kupon sowie der Restlaufzeit.
Für die Bewertungen komplexer Strukturen werden auch Bewertungen externer Experten herangezogen, die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.
Bewertung des strukturierten Kreditportfolios
Sämtliche Transaktionen, für die ein aktiver Markt existiert und damit ein Marktpreis verfügbar ist, wurden zum Marktpreis bewertet.
Für Transaktionen mit strukturierten Krediten, für die keine aktiven Märkte existieren, werden Bewertungsmodelle zur Ermittlung des Fair Value herangezogen. Die Bewertungsmodelle wurden auf Marktpreise von vergleichbaren Transaktionen, z.B. liquide Indizes wie ABX1 , iTraxx2 , CDX3 , LCDX4 kalibriert.
1) ABX ist eine Serie von Indizes, welche jeweils auf 20 Subprime RMBS (Verbriefungen von Subprime-Krediten) referenzieren.
2) iTraxx ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten europäischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
3) CDX ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten US-amerikanischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
4) LCDX ist ein Index, welcher auf 100 erstrangige US-Unternehmenskredite (Senior Secured Loans) referenziert.
Für ABS-CDOs (Asset Backed Securities – Collateralised Debt Obligationen) mit Subprime-Exposure existieren keine verlässlichen Marktpreise. Die Modellannahmen für kumulative Verluste und Abzinsungsfaktoren wurden aus ABX-Preisen abgeleitet, den einzig verfügbaren Marktpreisen für vergleichbare Transaktionen. Ein Cashflow-Prognose-Modell wurde entwickelt, das die Wertentwicklung der Kreditverbriefungen (ABS) auf Basis von Einzelkreditdaten und allgemeinen Marktinformationen (ABX-Indizes, Immobilienpreis-Indizes) analysiert. Das Modell generiert Vorhersagen für jedes ABS innerhalb des CDOs, d.h. es werden für jedes ABS Szenarien für die zukünftige Entwicklung von Zahlungsrückständen (delinquencies), Ausfällen (defaults, CDR – Constant Default Rate), vorzeitigen Rückzahlungen (prepayments, CPR – Constant Prepayment Rate), und Verlusthöhen (severities, LGD – Loss Given Default) bestimmt. Diese Szenarien wurden aus historischen ABS-Performancedaten abgeleitet und auf die ABX-Indexniveaus zum 31. Dezember 2010 kalibriert, d.h. kalibrierte Modellpreise für die ABX-Indizes spiegeln die beobachteten Marktpreise – und damit implizit die im Markt erwarteten Ausfallsraten und Verluste für diese Transaktionen – wider. Der verwendete Abzinsungsfaktor wurde ebenfalls aus den ABX-Indizes abgeleitet. Die BAWAG P.S.K. verwendet zur Bewertung von ABS CDOs mit Subprime Exposure Bewertungsmodelle, die auf anerkannten Marktstandards basieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bewertungsmodelle stets auf zum Teil einschränkenden Modellannahmen basieren.
Zur Bewertung von (synthetischen) Transaktionen mit Corporate Exposure (z.B. Corporate CDOs, CDO²) wurde ein spread-basiertes Modell entwickelt, das sich am Marktstandard für die Bepreisung derartiger Produkte orientiert. Das Modell verwendet Marktdaten (iTraxx, CDX, CDS-Spreads, Ratings, Zinssätze) per 31. Dezember 2010, um den Wert einer Transaktion zu bestimmen. Das Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell wird verwendet, um Asset-Value-Korrelationen aus den Marktdaten zu bestimmen. Anschließend werden mittels Monte-Carlo-Methode Ausfallsereignisse simuliert und daraus die erwarteten Cashflows bestimmt. Um zum Fair Value zu gelangen, werden diese erwarteten Cashflows mit den entsprechenden Spot-Rates diskontiert.
Zur Bewertung von CLOs (Collateralised Loan Obligationen) wurde in Analogie zum Modell für (synthetischen) Transaktionen mit Corporate Exposure ein Modell entwickelt, das auf den Marktpreisen der den CLOs zugrunde liegenden Darlehen (Loans) basiert. Aus den Marktpreisen der Darlehen werden unter Berücksichtigung eines Abzinsungsfaktors (discount margin, Liquiditätskosten) die impliziten Ausfallswahrscheinlichkeiten (default intensities) und Verlustraten (severities, LGD – Loss Given Default) ermittelt. Ein Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell wird auf die Marktpreise der LCDX-Tranchen angewendet, um die impliziten Ausfallskorrelationen zu bestimmen. Darauf aufbauend werden für jede CLO-Transaktion marktkonsistente Ausfallsszenarien generiert (Monte-Carlo-Simulation), mittels derer die erwarteten CLO-Cashflows prognostiziert werden. Der Fair Value der CLO-Transaktionen resultiert dann aus der Abzinsung der erwarteten Cashflows mit dem entsprechenden Referenzzinssatz plus Abzinsungsfaktor, welcher durch Kalibrierung auf die Preise von aktuell gehandelten CLOs bestimmt wird. Alle im Modell verwendeten Marktdaten (Darlehenspreise und Risikoaufschläge (Spreads), LCDX, Zinssätze) sind vom 31. Dezember 2010.
Übertragung von Finanzinstrumenten
Die Ausbuchung eines Finanzinstruments erfolgt, sobald die wirtschaftlichen Ergebnisse aus dem Finanzinstrument dem Konzern nicht mehr zustehen, d.h. regelmäßig dann, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Finanzinstrument auf einen Dritten durch Ausübung, Verfall, Veräußerung oder Abtretung übergehen bzw. der Konzern die Verfügungsmacht verloren hat.
Bei Übertragungen von finanziellen Vermögensgegenständen, bei denen die BAWAG P.S.K. maßgebliche Rechte und Verpflichtungen hat, erfolgt weiterhin ein Ausweis in der Konzernbilanz.
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die finanzielle Vermögenswerte gegen Zahlung eines Betrages übertragen werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die finanziellen Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrages an den Pensionsgeber zurück übertragen werden müssen. Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben weiterhin in der Bilanz der BAWAG P.S.K. und werden nach den Regeln des jeweiligen Bilanzpostens bewertet. Die Liquiditätszuflüsse aus den Repo-Geschäften werden in den Handelspassiva in der Bilanz ausgewiesen.
Bei Reverse-Repo-Geschäften werden finanzielle Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben. Die Liquiditätsabflüsse aus den Reverse-Repo-Geschäften werden in den Handelsaktiva bilanziert.
Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen vom Verleiher Wertpapiere an den Entleiher übereignet werden mit der Verpflichtung, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurück überträgt und für die Dauer der Leihe ein Entgelt entrichtet. Die Bilanzierung der verliehenen Wertpapiere erfolgt analog zu den Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand des Konzerns und werden nach den Regeln des IAS 39 bewertet. Bei Wertpapierleihegeschäften sind regelmäßig Sicherheiten zu stellen. Vom Entleiher gestellte Wertpapiersicherheiten werden von diesem weiterhin bilanziert.
Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden insbesondere erworbene Firmenwerte und sonstige erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (vor allem Software) sowie aktivierte Projekte gem. IAS 38 ausgewiesen.
Immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen, linearen Abschreibung. Die Abschreibungssätze bei den Gebäuden betragen 2,5 % bis 4 %, beim sonstigen Sachanlagevermögen reichen sie von 5 % bis 20 %. Die erworbenen und selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der Firmenwerte) werden mit 10 % bzw. 20 % abgeschrieben.
Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, die als Investment gehalten werden (Investment Properties) erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen, linearen Abschreibung (IAS 40), wobei die Abschreibungssätze bei 2,5 % bis 4 % liegen. Neben der Überprüfung der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung auf Wertminderung (Impairment).
Wertminderungstest
Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Impairmenttest nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Ebenso wurden alle anderen Beteiligungen einem Werthaltigkeitstest unterzogen, soweit eine Vorprüfung Impairmentindikatoren nicht ausgeschlossen hat.
Zur Ermittlung des Nutzwertes der CGU bzw. des Beteiligungsunternehmens wurden die geplanten Vorsteuerergebnisse herangezogen und für die Barwertermittlung mit dem jeweils der CGU zugrunde liegenden risikogewichteten und marktbezogenen Diskontierungssatz vor Steuern abgezinst. Der für die Bewertung herangezogene Planungshorizont beläuft sich im Regelfall auf drei bis fünf Jahre. Die zugrunde gelegten langfristigen Wachstumsraten liegen zwischen 2 % und 4 %.
Zur Diskontierung wird ein Diskontierungssatz aus den Komponenten risikoloser Basiszinssatz, länderspezifische Marktrisikoprämie sowie Betafaktor ermittelt:
- Als risikolosen Basiszinssatz (3,10 %) wird die gemäß der Svensson-Methode aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Parametern errechnete 30-jährige Spotrate herangezogen.
- Als Quelle für die länderspezifische Marktrisikoprämie dient die Damodaran Homepage.
- Bei der Ermittlung des Betafaktors für Banken wird der Mittelwert des 2-Jahres-Durchschnitts von 12 auf europäischen Börsen notierenden Banken herangezogen.
Unter Zugrundelegung der oben angeführten Prämissen wurde im Berichtsjahr ein Nutzungswert (value in use) gemäß IAS 36 für die CGU bzw. die Beteiligungsgesellschaft errechnet. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abgeleitet werden können.
Leasing
Im Falle von Finanzierungsleasing (Finance Lease) werden die Forderungen gegenüber den Leasingnehmern in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte ausgewiesen. Hingegen erfolgt im Falle von operativem Leasing (Operating Lease), bei dem die BAWAG P.S.K. Gruppe als Eigentümer alle Rechte und Pflichten an dem Leasinggegenstand behält, der Ausweis unter den Sachanlagen. Für den jeweiligen Leasinggegenstand wird eine entsprechende Abschreibung geltend gemacht. Die Leasingzahlungen werden erfolgswirksam vereinnahmt.
Ertragsteuern und latente Steuern
Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Zur Berechnung werden jene lokalen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses rechtlich verbindlich sind.
Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bilanzierter Vermögenswerte oder Verpflichtungen und deren jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Dies führt in der Zukunft voraussichtlich zu Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekten (temporäre Unterschiede). Für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht vorgenommen.
Dem Ergebnis zuzurechnende Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position „Steuern vom Einkommen und Ertrag" ausgewiesen und in den Erläuterungen in laufende und latente Ertragsteuern unterteilt. Sonstige, nicht ertragsabhängige Steuern werden in der Position „Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen" ausgewiesen.
Gemäß IAS 12.34 ist auf steuerliche Verlustvorträge, die durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen voraussichtlich steuerlich genutzt werden können, ein latenter Steueranspruch abzugrenzen. Zum 31. Dezember 2010 bestanden auf Ebene der BAWAG P.S.K. steuerliche Verlustvorträge in der Höhe von 1.770 Mio EUR und bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Steuergruppenmitgliedern 197 Mio EUR, somit insgesamt 1.967 Mio EUR.
Die Überprüfung der Verwertungsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge durch die BAWAG P.S.K. erfolgte auf Basis der Langfristplanung der Bank unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags. Der erwartete Verbrauch an Verlustvorträgen beträgt 1.128 Mio EUR. Insgesamt werden im BAWAG P.S.K. Konzern latente Steuern auf Verlustvorträge von rund 282 Mio EUR (2009: 283 Mio EUR) ausgewiesen (Steuersatz: 25%).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die seit 2005 bestehende Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der BAWAG P.S.K. als Gruppenträger aufgelöst. Für noch nicht vergütete steuerliche Verluste erfolgte ein Schlussausgleich in Höhe von 25% an einzelne Gruppenmitglieder der bisherigen Steuergruppe. Die 3-jährige Mindestzugehörigkeitsdauer zur Steuergruppe wurde bei einigen Gruppenmitgliedern nicht erreicht. Dies bewirkte für diese Gesellschaften die Rückführung aller steuerlichen Wirkungen der Gruppenbesteuerung und die Rückbuchung von positiven Steuerumlagen durch den Gruppenträger an die betroffenen Gesellschaften.
Mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres wurde eine neue Steuergruppe gemäß § 9 KStG mit der BAWAG Holding GmbH als Gruppenträger und 25 inländischen Gruppenmitgliedern gebildet. Eine neue Steuerumlagenvereinbarung wurde abgeschlossen. Für die Ermittlung der Steuerumlagen wurde die Verteilungsmethode gewählt. Bei dieser Methode wird vom Steuerergebnis der ganzen Gruppe ausgegangen. Die Steuer wird über Steuerumlagen im Verhältnis der steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder auf die Mitglieder mit positivem steuerlichen Ergebnis verteilt. Ein interner Verlustvortrag für an den Gruppenträger übertragene steuerliche Verluste wird hierbei berücksichtigt. Ein Schlussausgleich durch den Gruppenträger hat bei Beendigung der neuen Steuergruppe oder bei Ausscheiden eines Gruppenmitgliedes für noch nicht vergütete steuerliche Verluste zu erfolgen.
Im Posten Steuern vom Einkommen sind im Zusammenhang mit der Auflösung der bisherigen Steuergruppe insgesamt Aufwendungen in Höhe von 4,1 Mio Euro aus Einkommensteuerzahlungen enthalten.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method (dem Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt.
Der Barwert der zum Bewertungsstichtag bestehenden Ansprüche wird aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzinsungssatzes und zu erwartender Steigerungsraten der Gehälter und Pensionen berechnet und als Rückstellung in der Konzernbilanz ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im selben Geschäftsjahr zur Gänze im Sonstigen Ergebnis erfasst. In den Vorjahren wurden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2010 änderte die BAWAG P.S.K. rückwirkend ihre Bilanzierungsmethode und erfasst nunmehr versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zur Gänze im Sonstigen Ergebnis. Details dazu werden im Punkt „Änderungen von Bilanzierungsmethoden" erläutert.
Die wesentlichsten, der versicherungsmathematischen Berechnung zugrunde liegenden Parameter sind:
| Für Pensionsverpflichtungen: | Rechnungszinssatz | 5,00% p.a. |
|---|---|---|
| | Rentendynamik | 2% p.a. |
| | Fluktuationsabschlag | individuelle Berechnung |
| | ||
| Für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder: | Rechnungszinssatz | 5,00% p.a. |
| | Gehaltsdynamik | 4% p.a. |
| | Fluktuationsabschlag | individuelle Berechnung |
| | Pensionsalter | 57–65 Jahre*) |
*) Angenommen wurde jeweils individuell das frühest mögliche Pensionsalter gemäß ASVG-Bestimmungen.
Im Vorjahr wurde ein Rechenzinssatz von 5,25% verwendet. Die anderen verwendeten Parameter blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Bei der Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen wurden 2010 die Generationensterbetafeln „Pensionsversicherung AVÖ 2008-P-Angestellte" berücksichtigt.
Die Pensionsansprüche eines Teils der Mitarbeiter wurden 2010 von der Allianz Pensionskasse AG bzw. der APK-Pensionskasse AG abgedeckt. Die Zahlungen an die Pensionskasse werden in der laufenden Periode als Aufwand erfasst, darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.
Für eine bestimmte Mitarbeitergruppe der BAWAG P.S.K. wurden im Jahr 2005 Beträge in einen Pensionskassen-Fonds übertragen. Das aus diesem Titel vorliegende anrechenbare Fondsvermögen der Pensionskasse wurde auf die bestehende Verpflichtung aus der leistungsorientierten Zusage angerechnet. Im Resultat wurde daher die zum Stichtag brutto ermittelte leistungsorientierte Verpflichtung für diese Mitarbeitergruppe um das anrechenbare Vermögen der Pensionskasse vermindert.
Die in der BAWAG P.S.K. Gruppe bestehenden Altersversorgungspläne, die aufgrund von leistungsorientierten Zusagen vollständig über Rückstellungen finanziert sind, entfallen zum überwiegenden Teil auf Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften von Mitarbeitern des Mutterunternehmens, der BAWAG P.S.K. AG.
Es werden die von der Pensionskasse bekannt gegebenen zugeordneten Vermögensteile auf die ermittelten Pensionsrückstellungswerte angerechnet.
Weitere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer betreffen die Jubiläumsgeldrückstellungen.
Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet.
Zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen aus Vermögenswerten und Schulden) sind als zur Veräußerung klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgeführte Nutzung realisiert wird.
Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden die Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gemäß den Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns bewertet. Danach werden die langfristigen Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) betreffen zunächst den Firmenwert und danach aliquot die verbleibenden Vermögensgegenstände und Schulden, falls die Wertminderung weder die Vorräte, Finanzanlagen, aktive latente Steuern oder Leistungen an Arbeitnehmer betreffen. Diese werden weiterhin gemäß den Bilanzierungsmethoden des Konzerns angesetzt. Wertminderungsaufwendungen beim erstmaligen Ansatz sowie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen werden maximal in Höhe der kumulierten Wertminderungen vorgenommen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital umfasst das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital (gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen), Partizipationskapital sowie das erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Rücklagen aus der Währungsumrechnung, AFS-Rücklage, Gewinnvortrag und Jahresergebnis).Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten
Einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse haben die Bewertung von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem zur zukünftigen Zinsentwicklung. Die von der Bank verwendeten Parameter leiten sich im Wesentlichen aus den aktuellen Marktkonditionen zum Stichtag ab.
Für die Ermittlung von Fair Values für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt sind, werden Bewertungsmodelle herangezogen (siehe Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, die selten gehandelt werden, sind Schätzungen in unterschiedlichem Maß erforderlich, abhängig von der Liquidität, der Unsicherheit der Marktfaktoren, Preisannahmen und sonstige geschäftsspezifischen Risiken.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) basiert auf Planungsrechnungen. Diese spiegeln naturgemäß eine Einschätzung des Managements wider, die einer gewissen Schätzunsicherheit unterworfen ist. Ebenso liegen der Beurteilung der Einbringlichkeit von langfristigen Krediten Einschätzungen über die zukünftigen Cashflows des Kreditnehmers zu Grunde, die ebenfalls einer gewissen Schätzunsicherheit unterliegen.
Im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 werden Firmenwerte und aktive latente Steueransprüche bilanziert, deren Bewertungen maßgeblich vom Eintritt zukünftiger Planergebnisse abhängen. Die Aktivierungen im Zusammenhang mit der Systemsoftware Allegro basieren auf der Einschätzung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit.
Änderungen von Bilanzierungsmethoden
Im Geschäftsjahr 2010 hat die BAWAG P.S.K. die Bilanzierungsmethode für leistungsorientierte Pläne geändert, sodass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (mit Ausnahme jener aus Jubiläumsgeldrückstellungen) nunmehr im Sonstigen Ergebnis dargestellt werden. In den Vorjahren wurden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die BAWAG P.S.K. ist der Meinung, dass die neue Bilanzierungsmethode relevantere Informationen liefert, da sie zu einer verbesserten Darstellung des Ergebnisses aus dem Kerngeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung führt und damit die Verständlichkeit des Abschlusses verbessert wird.
Die Trennung der Veränderungen von leistungsorientierten Plänen in die einzelnen Komponenten, wie Leistungs- und Zinsaufwand sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, führt zu einer verständlicheren Darstellung von unterschiedlichen Risiken. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Sonstigen Ergebnis reduziert die Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung, die aus Geschäftsvorfällen entsteht, die nicht Teil des Kerngeschäfts sind.
Die neue Bilanzierungsmethode steht im Einklang mit dem zentraleuropäischen Bankenindustriestandard, was zu einer besseren Vergleichbarkeit des Abschlusses der BAWAG P.S.K. mit anderen Marktteilnehmern führt.
Das IASB hat einen Standardentwurf (Exposure Draft) veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sofort zu erfassen und diese im Sonstigen Ergebnis darzustellen. Nach Ansicht des IASB verbessert diese Bilanzierungsmethode die Information über Risiken im Unternehmen, die im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen entstehen. Die von der BAWAG P.S.K. angewandte Bilanzierungsmethode steht daher im Einklang mit dem derzeitigen Vorschlag der internationalen Standardsetter.
Die Änderung der Bilanzierungsmethode wurde retrospektiv vorgenommen und die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst. Da sich die Bilanz der BAWAG P.S.K. durch die retrospektive Anwendung der neuen Bilanzierungsmethode nicht verändert, wird die Bilanz im vorliegenden Konzernabschluss nur für zwei Geschäftsjahre dargestellt.
Die Änderung der Bilanzierungsmethode für leistungsorientierte Pläne (mit Ausnahme von Jubiläumsgeldrückstellungen) führt zu einer Verschiebung von Ergebnissen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Sonstigen Ergebnis; das ausgewiesene Eigenkapital wird nicht verändert. Die Auswirkungen der Änderungen sind in den folgenden Tabellen zusammengefasst:
Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung:
| in Millionen Euro | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Erhöhung (-) / Verringerung (+) des Verwaltungsaufwands | 6,7 | -10,4 |
| Erhöhung (-) / Verringerung (+) des Steueraufwands | -1,7 | 2,6 |
| Erhöhung (+) / Verringerung (–) des Jahresüberschusses nach Steuern | 5,0 | -7,8 |
Auswirkungen auf das Sonstige Ergebnis:
| in Millionen Euro | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematischen Gewinne (+) und Verluste (–) | -6,7 | 10,4 |
| Im Sonstigen Ergebnis erfasste Steuern | 1,7 | -2,6 |
| Erhöhung (+) / Verringerung (–) des Sonstigen Ergebnisses | -5,0 | 7,8 |
Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen:
| in Millionen Euro | 2009 |
|---|---|
| Gewinnrücklagen zum 1. Jänner 2009 wie im Vorjahr berichtet | -124,5 |
| Änderung der Bilanzierungsmethode für leistungsorientierte Pläne | -19,6 |
| Angepasste Gewinnrücklagen zum 1. Jänner 2009 | -144,1 |
| in Millionen Euro | 2009 |
|---|---|
| Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zum | – |
| Änderung der Bilanzierungsmethode für leistungsorientierte Pläne | 19,6 |
| Im Sonstigen Ergebnis erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste zum | 19,6 |
Auswirkung der Anwendung geänderter bzw. neuer Standards
Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind erstmals für den Konzernabschluss 2010 verpflichtend anzuwenden.
Im Rahmen der Überarbeitung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen wurde der Anwendungsbereich von IFRS 2 sowie die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen im Einzelabschluss eines Unternehmens, die vom Konzern erfüllt werden, spezifiziert. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.
Der überarbeitete IAS 27 Konzern- und Separate Abschlüsse schreibt vor, dass Veränderungen der Eigentumsverhältnisse als Eigenkapitaltransaktionen zu erfassen sind, sofern weiterhin Kontrolle über das Tochterunternehmen besteht. Verliert das Unternehmen die Kontrolle über das Tochterunternehmen, wird der verbleibende Anteil zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Anwendung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.
IFRIC 17 Unbare Ausschüttungen an Anteilseigener regelt, wie ein Unternehmen Sachdividenden zu bewerten hat. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.
IFRIC 18 Transfer von Kundenvermögen stellt die Anforderungen für Vereinbarungen klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein Objekt, eine Anlage oder Betriebsmittel erhält. Die Anwendung hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.
Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und der EU beschlossen und anerkannt worden, jedoch für die Erstellung des vorliegenden IFRS-Abschlusses zum 31.12.2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden.
Die Änderungen des Standards IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse machen es für Unternehmen erforderlich, eventuelle Gegenleistungen, die vor dem Zusammenschluss geleistet wurden, als eine Anpassung der ursprünglichen Kosten des Unternehmenszusammenschlusses zu behandeln. Des Weiteren schränkte das IASB das Bewertungswahlrecht für die Einbeziehung von nicht beherrschenden Anteilen und weitete die derzeitige bilanzielle Behandlung nach IFRS 3 auf Vergütungszusagen des Erwerbers aus. Diese Änderungen sind erstmals für den Konzernabschluss 2011 verpflichtend anzuwenden.
Die Änderung zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Angaben inwieweit Sicherheiten und andere Kreditverbesserungen das Kreditrisiko reduzieren (finanzielle Auswirkungen) schafft Klarheit in der Interaktion zwischen der qualitativen und quantitativen Offenlegung der Risikoarten, welche sich durch Finanzinstrumente ergeben. Der geänderte IFRS 7 ist erstmals für den Konzernabschluss 2011 verpflichtend anzuwenden und wird geringfügige Auswirkungen auf die Notes der BAWAG P.S.K. haben.
Die Änderung zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Konkretisierung der Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt die Darstellung der Rechnungslegungsgrundsätze für die Kategorien des Sonstigen Ergebnisses klar. Diese Änderung ist erstmals für das Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwenden und wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben.
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und IAS 31 Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures werden in Übereinstimmung mit IAS 27 Konzern- und Separate Abschlüsse geändert. Es gibt keine Änderungen in Bezug auf Offenlegungspflichten. Diese Änderungen sind erstmals für das Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwenden und werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben.
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen stellt die Definition eines nahe stehenden Unternehmens bzw. einer nahe stehenden Person klar und erleichtert die Angabepflichten für Unternehmen, die von einer Regierung kontrolliert, gemeinschaftlich geleitet oder maßgeblich beeinflusst werden. Die Angabeerleichterungen haben keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K., allerdings können die Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen von der geänderten Definition beeinflusst werden.
Der geänderte IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme schreibt vor, dass der Betrag der Einnahmen, der den Bonuspunkten zugeteilt wird, anhand ihres Fair Values bemessen wird. IFRIC 13 wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben.
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente schafft Klarheit bezüglich der Anforderungen der International Financial Reporting Standards, wenn ein Unternehmen die Bedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit nachverhandelt. Diese Interpretation ist erstmals für das Geschäftsjahr 2011 verpflichtend anzuwenden und wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben.
Die folgenden Standards und Änderungen wurden von der EU noch nicht übernommen und beschlossen.
Das IASB gab Änderungen bezüglich IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Übertragung von Finanzanlagen heraus, welche einen Teil der umfassenden Überprüfung der außerbilanziellen Aktivitäten darstellen. Die Änderungen werden es den Adressaten von Jahresabschlüssen erlauben, ihr Verständnis über Übertragungen von Finanzanlagen (z.B. Verbriefungen) zu verbessern, inklusive der möglichen Effekte eines beliebigen Risikos, welches beim Unternehmen verbleibt, das die Finanzanlagen transferiert hat. Die Veränderungen verlangen ebenso eine zusätzliche Offenlegung, wenn ein überproportionaler Anteil der Übertragungstransaktionen um das Ende der Berichtsperiode erfolgt. Die Anwendung dieser Änderungen ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen. Die neuen Anforderungen werden zusätzliche Offenlegungen für Repo-Transaktionen in den Notes der BAWAG P.S.K. bedingen.
Das IASB hat IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht. Dieser Standard ist Teil des Projekts für einen Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Bilanzierung, der über die Jahre 2010 und 2011 ersetzt werden soll. IFRS 9 behält das derzeitige Konzept des dualen Bewertungsprinzips bei und legt grundsätzlich zwei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte fest: Fortgeführte Anschaffungskosten (amortised cost) und beizulegender Zeitwert (fair value). Ob ein Instrument in die Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten eingeordnet werden kann, ist einerseits abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens, d.h. wie das Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert, und andererseits von den vertraglich vereinbarten Zahlungsflüssen des finanziellen Vermögenswertes. Klassifizierungen und Bewertungsgrundsätze für finanzielle Verbindlichkeiten sind im Vergleich zu IAS 39 nur geringfügig geändert worden. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes, welche mit Änderungen des Kreditrisikos des Unternehmens zusammenhängen, werden im Sonstigen Ergebnis erfasst. Außerdem hat das IASB Entwürfe bezüglich der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten und der Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten (auf Basis eines „expected loss models") und zum Hedge Accounting herausgegeben. Das IASB schlägt gegenwärtig vor, dass IFRS 9 für Geschäftsjahre anzuwenden sein wird, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen. Es ist zu erwarten, dass IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben wird.
Da EFRAG die Ergebnisse des IASB-Projektes zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten noch abwartet, hat die EU den neuen Standard noch nicht übernommen.
