Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Corporate Governance

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der BAWAG P.S.K., dessen Aufgabe die Kontrolle, aber auch die Unterstützung des Vorstands ist, umfasst sechs internationale und nationale von der Hauptversammlung gewählte Vertreter (zur Zeit sind nur fünf Vertreter gewählt). Weiters werden vom Betriebsrat drei Vertreter in den Aufsichtsrat entsandt. (Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Zusammensetzung der Ausschüsse sind im Kapitel „Organe" dargestellt.)

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beinhaltet die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, die Definition der einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats sowie deren Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Änderung der Satzung wurde auch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats überarbeitet, indem einige Bestimmungen vereinfacht und vereinheitlicht wurden.

Die Genehmigung der Gewährung von Darlehen und Krediten sowie anderer Ausgestaltungsformen der Finanzierung einzelner Kreditnehmer oder einer Gruppe verbundener Kunden iS von § 27 BWG (Veranlagungen ab 10% der anrechenbaren Eigenmittel) ist an den vom Aufsichtsrat eingerichteten Kreditausschuss delegiert. Über die im Kreditausschuss getätigten Großveranlagungen wird dem Aufsichtsrat einmal jährlich berichtet. Der Kreditausschuss ist weiters für die Entscheidung über Organgeschäfte (mit Ausnahme solcher Geschäfte des Aufsichtsrats oder des Vorstands, die an den Vergütungsausschuss delegiert sind) sowie für die Genehmigung von wesentlichen Kredit-Policies zuständig. Zudem berät er den Vorstand in grundsätzlichen Fragen der Kreditrisikopolitik.

Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der laufenden Rechnungslegung, der Prüfung des Jahresabschlusses, dem Risikomanagement und internen Kontrollsystemen der Bank.Der Ausschuss steht weiters in laufendem Kontakt mit dem Bankprüfer, der Internen Revision sowie dem Compliance Office. Auch die jährlichen Prüfungspläne sowie Berichte über die Tätigkeiten der Internen Revision und des Compliance Office der Bank werden dem Prüfungsausschuss vorgelegt.

Während der Nominierungsausschuss sich mit der Vorstandsnachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidaten für Vorstandspositionen sowie der Vorbereitung der Bestellung befasst, beschäftigt sich der Vergütungsausschuss mit den Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern des Vorstands. Er entscheidet beispielsweise über die Zielvorgaben des Vorstands sowie die Vorstandsvergütungen und -verträge. Der Vergütungsausschuss ist weiters für die Entscheidung über Organgeschäfte im Zusammenhang mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern zuständig.

Das „Related Parties Special Audit Committee" beschäftigt sich mit allen Finanzierungen und Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung, in welche beherrschende Unternehmen im Sinne von IAS 24 oder diesen nahe stehende Gesellschaften involviert sind. Das „Related Parties Special Audit Committee" soll die Transparenz von Geschäften auf Gesellschafterebene gewährleisten.

Vorstand

Der Vorstand umfasste im Jahr 2009 zunächst sechs Mitglieder und besteht nach dem Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden David Roberts derzeit aus fünf Mitgliedern.

Die Geschäftsordnung des Vorstands definiert den Verantwortungsbereich und die Aufgaben des Vorstands. Gemäß dieser Geschäftsordnung hat der Vorstand das Recht, Ausschüsse zu bilden und diesen Ausschüssen Statuten zu geben. Folgende Vorstandsausschüsse wurden gegründet:

  • das Enterprise Risk Meeting zur Risikosteuerung der gesamten Bank,
  • das Credit Policy Committee, welches auf Kreditrichtlinien und -strategien fokussiert ist,
  • das Credit Approval Committee, in welchem über Finanzierungen ab einer bestimmten Größenordnung entschieden wird,
  • das strategische Asset Liability Committee, welches sich mit strategischen Themen der Kapital- und Liquiditätsplanung beschäftigt,
  • das taktische Asset Liability Committee,
  • das Retail & SME Committee.

Den Kreis der Ausschüsse vervollständigt eine Reihe von Committees, die jedoch keine Vorstandsausschüsse darstellen. Hierzu zählen unter anderem:

  • das Exposure Review Committee, welches im Jahr 2009 zur laufenden Analyse von bestimmten Kreditengagements gegründet wurde,
  • das Capital Management Meeting, welches die Entwicklung der regulatorischen Kapitalquoten sowie der Risk Weighted Assets überwacht,
  • das Capital Expenditure Committee, welches über Investitionen ab einer bestimmten Größenordnung entscheidet.

Pro-aktives Risikomanagement

Im Jahr 2009 wurde dem Risikomanagement weiterhin höchste Priorität gewidmet. Nach der Teilung des Kreditrisikobereiches in die beiden Gruppen „Retail and SME Risk" sowie „Corporate and Institutional Risk" im Jahr 2008 lag der Fokus nunmehr auf der Verbesserung der Systeme und Prozesse. Um der schwierigen wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen, wurden die Systeme zur Überwachung der Kreditexposures wesentlich erweitert. Weiters wurden zusätzliche, zukunftsorientierte Überwachungsmechanismen für das Portfolio eingeführt. Das Risiko im Structured Credit Portfolio wurde durch mehrere Maßnahmen, wie Verkäufe, Restrukturierungen und Hedging, deutlich reduziert.

Corporate Governance Kodex

Die BAWAG P.S.K. hat sich im Jahr 2006freiwillig dem für börsenotierte österreichische Unternehmen geltenden Corporate Governance Kodex unterworfen. Im Jahr 2009 erfolgten Änderungen im österreichischen Corporate Governance Kodex, welche auch in den spezifischen Kodex der BAWAG P.S.K. aufgenommen wurden.

Für das Jahr 2009 wurde erstmals ein Corporate Governance Report erstellt, der im Internet veröffentlicht wird.

Die Überprüfung der Einhaltung des Kodex imJahr 2009 erfolgte durch unabhängige Dritte und erbrachte ein erfreuliches Ergebnis: Alle wesentlichen Bestimmungen des Kodex – mit Ausnahme derer, welche die Bank aufgrund der geschlossenen Aktionärsstruktur nicht anwendet – wurden eingehalten.

Compliance

Das Compliance Office ist im Bereich Rechtder BAWAG P.S.K. angesiedelt, berichtet jedoch direkt dem Gesamtvorstand.Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung direkt an den Prüfungsausschuss der Bank.

Die wesentlichen Aufgaben des Compliance Office umfassen die Verhinderung von Geldwäsche, die Überwachung der Einhaltungvon Sanktionen, Wertpapier-Compliance, Vermeidung von Insider Trading und Marktmissbrauch sowie von Interessenskonflikten. Es besteht eine Reihe von detaillierten Richtlinien, welche die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicherstellen sollen.

Neben sämtlichen relevanten gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise dem Wertpapieraufsichtsgesetz, existiert ein für alle Mitarbeiter verpflichtender Code of Conduct, welcher unter anderem Richtlinien für die Geschäftsgebarung, die Kundenbetreuung, im Fall von Interessenskonflikten sowie zur Vorbeugung von Marktmissbrauch und Geldwäsche beinhaltet.

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