Erläuterungen zum Jahresabschluss

1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss wurde in Anwendung des § 59a BWG und in Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den Regeln der am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle vom IASB in den International Financial Reporting Standards für den Jahresabschluss 2009 veröffentlichten Standards, die von der EU übernommen und am 31. Dezember 2009 verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses der BAWAG P.S.K. nach IFRS bilden konzerneinheitlich nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2009 aller vollkonsolidierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen werden – soweit wesentlich – at-equity einbezogen.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen über wesentliche Einflussfaktoren auf den Geschäftsbetrieb. Diese Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Anpassungen werden jeweils in der aktuellen Periode bzw. bei längerfristigen Auswirkungen auch in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchgängig auf alle in diesem Konzernabschluss genannten Geschäftsjahre angewendet.

Die Berichtswährung ist Euro. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen Euro gerundet dargestellt.

Auf Fremdwährung lautende Bilanzwerte wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in den Konzernabschluss einbezogen.

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