Erläuterungen zum Jahresabschluss

1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss wurde in Anwendung des § 59a BWG und in Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den Regeln der am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle vom IASB in den International Financial Reporting Standards für den Jahresabschluss 2009 veröffentlichten Standards, die von der EU übernommen und am 31. Dezember 2009 verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses der BAWAG P.S.K. nach IFRS bilden konzerneinheitlich nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2009 aller vollkonsolidierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen werden – soweit wesentlich – at-equity einbezogen.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen über wesentliche Einflussfaktoren auf den Geschäftsbetrieb. Diese Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Anpassungen werden jeweils in der aktuellen Periode bzw. bei längerfristigen Auswirkungen auch in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchgängig auf alle in diesem Konzernabschluss genannten Geschäftsjahre angewendet.

Die Berichtswährung ist Euro. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen Euro gerundet dargestellt.

Auf Fremdwährung lautende Bilanzwerte wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in den Konzernabschluss einbezogen.

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Konsolidierungskreis und -methoden

Der Konsolidierungskreis umfasst alle wesentlichen – direkten und indirekten – Tochterunternehmen der BAWAG P.S.K.

Insgesamt umfasst der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 57 (2008: 48) vollkonsolidierte Unternehmen und 2 (2008: 2) Unternehmen, die at-equity einbezogen werden. Kriterien für die Einbeziehung waren im Sinne der Wesentlichkeit sowohl die Bilanzsumme als auch der Anteil am Gesamtergebnis des Konzerns. Der Einfluss der nicht konsolidierten Tochterunternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war von untergeordneter Bedeutung. Unter Note 42 Liste konsolidierter Tochterunternehmen befindet sich eine Aufstellung aller vollkonsolidierten bzw. at-equity bewerteten Unternehmen. Der Buchwert der assoziierten, nicht at-equity bewerteten Beteiligungen betrug am 31. Dezember 2009 72 Mio EUR (2008: 79 Mio EUR). Beherrschte Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von 58 Mio EUR (2008: 61 Mio EUR) werden nicht konsolidiert, da der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich ist.

Weiters wurde ein Tochterunternehmen wegen Unwesentlichkeit entkonsolidiert und acht im Jahr 2009 im Rahmen der Restrukturierung unseres strukturierten Kreditportfolios gegründete Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Zwei weitere Tochterunternehmen, die P.S.K. Zahlungsverkehrsabwicklungs GmbH und die Vindobona Finance Beta S.A., wurden 2009 wegen Wesentlichkeit erstkonsolidiert.

Für die Kapitalkonsolidierung wird nach IFRS 3 die Erwerbsmethode herangezogen. Dabei werden die Anschaffungskosten für das erworbene Unternehmen dem Wert des übernommenen Reinvermögens im Erwerbszeitpunkt gegenübergestellt. Die Bewertung des Reinvermögens richtet sich nach den beizulegenden Zeitwerten aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Aktivierte Firmenwerte werden in der Bilanz unter der Position Immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.

Weiters wurden alle anderen Beteiligungen einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Einzelheiten zur Überprüfung der Werthaltigkeit sind im Punkt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.

Jene Eigenkapitalinstrumente, die nicht konsolidiert wurden, werden gem. IAS 39 bewertet und der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen

Finanzinstrumente

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag.

a) Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Die Kategorie umfasst alle mit einer festen Laufzeit bzw. bestimmbaren Zahlungen ausgestatteten Finanzinstrumente, die dazu bestimmt sind, bis zum Ende der Laufzeit gehalten zu werden. Sofern Wertpapiere dieser Kategorie zugeordnet werden, hat die BAWAG P.S.K. sowohl die Absicht als auch die Fähigkeit, diese Instrumente bis zur Endfälligkeit zu halten.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ermittelt und, sofern dieser unter dem jeweiligen letzten Buchwert liegt, eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsüberschüsse mit dem ursprünglichen Zinssatz der Finanzanlage diskontiert. Verringert sich diese Wertminderung in Folgeperioden, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Agios und Disagios von den Wertpapieren des Finanzanlagevermögens werden mittels Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit verteilt, der Aufwand bzw. Ertrag wird mit den Zinserträgen aus den entsprechenden Papieren verrechnet.

b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Handelsbestand

Zu dieser Kategorie zählen finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten (Fair Values) angesetzt. Sämtliche Derivate des Handels- und Bankbuches, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden dieser Kategorie zugeordnet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die nicht die Definition von Handelsaktiva und -passiva erfüllen, werden nach der Fair-Value-Option als zum Fair Value bewertet klassifiziert. Diese Vermögenswerte und Verpflichtungen müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

(1)  Durch die Klassifizierung werden Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert;

(2)  eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte und/oder finanzieller Verpflichtungen wird gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie auf Fair-Value-Basis gesteuert und ihre Wertentwicklung auf dieser Basis gemessen oder

(3)  das Finanzinstrument enthält ein eingebettetes Derivat oder mehrere eingebettete Derivate.

Darüber hinaus sieht der Konzern eine Klassifizierung als zum als zum Fair Value bewertet nur für diejenigen Finanzinstrumente vor, für die der Fair Value verlässlich bestimmbar ist.

Die BAWAG P.S.K. hat die Fair-Value-Option in folgenden Fällen angewendet:

  • Vermeidung eines Accounting Mismatch
    • Fest verzinste Eigene Emissionen, Wertpapiere des Finanzumlaufvermögens und Darlehen, deren Fair Value zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate gesichert wurde;
    • Spareinlagen, deren Wertänderungsrisiko durch Derivate abgesichert wurde.
  • Management auf Fair-Value-Basis
    • Die Steuerung dieser festverzinslichen Wertpapiere und Darlehen erfolgt auf Basis ihres Fair Value durch das Asset Liability Committee, in dem auch Entscheidungen über die Höhe der offenen Zinsrisikoposition vorbereitet werden. Über die angeführten Positionen wird dem Vorstand regelmäßig berichtet.
  • Vorliegen eingebetteter Derivate
    • Finanzinstrumente nach IAS 39 mit trennungspflichtigen eingebetteten Derivaten 

c) Kredite und Forderungen

Forderungen werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive abgegrenzter Zinsen nach Abzug von Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Fair-Value-Ermittlung erfolgte i.d.R. durch eine Barwertermittlung der vertraglich vereinbarten Cashflows mit einem risikoangepassten Zinsfuß.

d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Das sind jene finanziellen Vermögenswerte, die nicht als

  • Kredite und Forderungen
  • „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ oder
  • „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“

kategorisiert sind.

Neben den Wertpapieren, welche von der BAWAG P.S.K. der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet wurden, sind in diesem Bilanzposten die Anteilsrechte an nicht konsolidierten Gesellschaften ausgewiesen.

Die finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus der Bewertung ergeben, werden so lange erfolgsneutral im Eigenkapital (AFS-Rücklage) ausgewiesen, bis der Vermögenswert veräußert oder getilgt wird. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Wertberichtigungen von finanziellen Vermögensgegenständen" berücksichtigt.

Falls für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente kein verlässlicher Zeitwert ermittelt werden kann, werden diese gemäß IAS 39 zu Anschaffungskosten bewertet.

Agios und Disagios werden mittels Effektivzinssatzmethode über die Laufzeit verteilt, der Aufwand bzw. Ertrag wird mit den Zinserträgen aus den entsprechenden Papieren verrechnet.

e) Finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IAS 39 werden finanzielle Verpflichtungen, die nicht zu Handelszwecken bestimmt sind oder der Position „Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" zugeordnet werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Bei Vorliegen von effektiven Sicherungsbeziehungen, die zur Verringerung des Marktwertrisikos eingesetzt werden, wendet die BAWAG P.S.K. Fair-Value-Hedge Accounting an. Beim Fair-Value-Hedge wird ein Vermögenswert oder eine Verpflichtung gegen Marktwertänderungen abgesichert, wobei Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in derselben Periode in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Dabei wird das Sicherungsinstrument erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt und das Grundgeschäft um jene Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam fortgeschrieben, die sich in Bezug auf das abgesicherte Risiko ergeben.

Sobald das Sicherungsgeschäft veräußert, ausgeübt oder fällig wird oder wenn die Voraussetzungen für die Qualifikation zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Bewertungsanpassungen des Grundgeschäfts werden über die Restlaufzeit verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Risikovorsorge

Die Wertberichtigungen umfassen die Risikovorsorgen für potenzielle Ausfälle im Kreditgeschäft durch Einzel- und pauschalierte Individualvorsorgen auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Die Wertberichtigungen aus dem Kreditgeschäft werden in der Bilanz mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Vorsorgen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte werden als Rückstellungen ausgewiesen.

Für wesentliche Kreditrisiken werden Wertberichtigungen nach Einschätzungen der Kreditrisikomanager vorgenommen, wobei diesen Einschätzungen die erwarteten zukünftigen Rückführungen zugrunde gelegt werden. In der Kompetenz- und Pouvoirordnung ist der Genehmigungsvorgang für die Abschreibung geregelt. Ausbuchungen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen, wenn die Betreibung der Forderung ergebnislos verlaufen ist.

Für zum Bilanzstichtag bereits eingetretene, aber noch nicht erkannte Verluste wurde eine Wertberichtigung auf Portfoliobasis ermittelt (IAS 39 AG 89). Die Berechnung orientiert sich am Expected Loss Modell gemäß Basel II. Der tatsächlich eingetretene Verlust wird aus dem erwarteten Verlust unter Berücksichtigung der Dauer vom Eintritt bis zum Bekanntwerden des Verlustes („Loss Identification Period" bzw. „Recognition Period") abgeleitet.

Behandlung von Einmalgebühren

Die BAWAG P.S.K. verrechnet ihren Kunden bei Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr. Diese stellt aus Sicht der Bank eine Abgeltung für anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe dar. Bearbeitungsgebühren sind nach IAS 39.9 nach Abzug der damit direkt zusammenhängenden Kosten auf die Laufzeit der Kredite zu verteilen.

Methoden der Fair-Value-Ermittlung von Finanzinstrumenten

Für die Bewertung von börsegehandelten Geschäften, z B. Futures und Futuresoptionen, werden Börsekurse herangezogen.

Das grundlegende Bewertungsmodell bei Plain Vanilla OTC-Optionen ist das Optionspreismodell nach Black-Scholes, welches je nach Underlying differiert. Fremdwährungsoptionen werden nach dem Garman-Kohlhagen-Modell (adaptiertes Black-Scholes-Modell) und Zinsoptionen werden nach Black bzw. Hull-White bewertet.

Der Gesamtwert eines Zinsswaps ergibt sich aus den Barwerten der fixen und variablen Seite des Swaps. Ebenso ergibt sich der Gesamtwert eines Währungsswaps aus den Barwerten der beiden Zahlungsströme, ausgedrückt in der funktionalen Währung des Konzerns.

Bei Devisentermingeschäften, einer Vereinbarung über den Austausch von Währungsbeträgen zu einem zukünftigen Zeitpunkt, wird der vereinbarte Terminkurs, der von den Währungs- und Zinsentwicklungen der beiden Währungen abhängt, dem aktuellen Terminkurs am Bilanzstichtag gegenübergestellt und daraus der Wert errechnet.

Für die Bewertungen komplexer Strukturen werden auch Bewertungen externer Experten herangezogen, die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.

Bewertung des strukturierten Kreditportfolios

Sämtliche Transaktionen, für die ein aktiver Markt existiert und damit ein Marktpreis verfügbar ist, wurden zum Marktpreis bewertet.

Für Transaktionen mit strukturierten Krediten, für die keine aktiven Märkte existieren, werden Bewertungsmodelle zur Ermittlung des Fair Value herangezogen. Die Bewertungsmodelle wurden auf Marktpreise von vergleichbaren Transaktionen, z.B. liquide Indizes wie ABX 1, iTraxx 2,CDX 3,LCDX 4 kalibriert.

1) ABX ist eine Serie von Indizes, welche jeweils auf 20 Subprime RMBS (Verbriefungen von Subprime-Krediten) referenzieren.
2) iTraxx ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten europäischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
3) CDX ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten US-amerikanischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
4) LCDX ist ein Index, welcher auf 100 erstrangige US-Unternehmenskredite (Senior Secured Loans) referenziert.

Für ABS-CDOs (Asset Backed Securities – Collateralised Debt Obligationen) mit Subprime-Exposure existieren keine verlässlichen Marktpreise. Die Modellannahmen für kumulative Verluste und Abzinsungsfaktoren wurden aus ABX-Preisen abgeleitet, den einzig verfügbaren Marktpreisen für vergleichbare Transaktionen. Ein Cashflow-Prognose-Modell wurde entwickelt, das die Wertentwicklung der Kreditverbriefungen (ABS) auf Basis von Einzelkreditdaten und allgemeinen Marktinformationen (ABX-Indizes, Immobilienpreis-Indizes) analysiert. Das Modell generiert Vorhersagen für jedes ABS innerhalb des CDOs, d.h. es werden für jedes ABS Szenarien für die zukünftige Entwicklung von Zahlungsrückständen (delinquencies), Ausfällen (defaults, CDR – Constant Default Rate), vorzeitigen Rückzahlungen (prepayments, CPR – Constant Prepayment Rate), und Verlusthöhen (severities, LGD – Loss Given Default) bestimmt. Diese Szenarien wurden aus historischen ABS-Performancedaten abgeleitet und auf die ABX-Indexniveaus zum 31. Dezember 2009 kalibriert, d.h. kalibrierte Modellpreise für die ABX-Indizes spiegeln die beobachteten Marktpreise – und damit implizit die im Markt erwarteten Ausfallsraten und Verluste für diese Transaktionen – wider. Der verwendete Abzinsungsfaktor wurde ebenfalls aus den ABX-Indizes abgeleitet. Die BAWAG P.S.K. verwendet zur Bewertung von ABS CDOs mit Subprime Exposure Bewertungsmodelle, die auf anerkannten Marktstandards basieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bewertungsmodelle stets auf zum Teil einschränkenden Modellannahmen basieren.

Zur Bewertung von (synthetischen) Transaktionen mit Corporate Exposure (z.B. Corporate CDOs, CDO²) wurde ein spread-basiertes Modell entwickelt, das sich am Marktstandard für die Bepreisung derartiger Produkte orientiert. Das Modell verwendet Marktdaten (iTraxx, CDX, CDS-Spreads, Ratings, Zinssätze) per 31. Dezember 2009, um den Wert einer Transaktion zu bestimmen. Das Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell wird verwendet, um Asset-Value-Korrelationen aus den Marktdaten zu bestimmen. Anschließend werden mittels Monte-Carlo-Methode Ausfallsereignisse simuliert und daraus die erwarteten Cashflows bestimmt. Um zum Fair Value zu gelangen, werden diese erwarteten Cashflows mit den entsprechenden Spot-Rates diskontiert.

Zur Bewertung von CLOs (Collateralised Loan Obligationen) wurde in Analogie zum Modell für (synthetische) Transaktionen mit Corporate Exposure ein Modell entwickelt, das auf den Marktpreisen der den CLOs zugrunde liegenden Darlehen (Loans) basiert. Aus den Marktpreisen der Darlehen werden unter Berücksichtigung eines Abzinsungsfaktors (discount margin, Liquiditätskosten) die impliziten Ausfallswahrscheinlichkeiten (default intensities) und Verlustraten (severities, LGD – Loss Given Default) ermittelt. Ein Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell wird auf die Marktpreise der LCDX-Tranchen angewendet, um die impliziten Ausfallskorrelationen zu bestimmen. Darauf aufbauend werden für jede CLO-Transaktion marktkonsistente Ausfallsszenarien generiert (Monte-Carlo-Simulation), mittels derer die erwarteten CLO-Cashflows prognostiziert werden. Der Fair Value der CLO-Transaktionen resultiert dann aus der Abzinsung der erwarteten Cashflows mit dem entsprechenden Referenzzinssatz plus Abzinsungsfaktor, welcher durch Kalibrierung auf die Preise von aktuell gehandelten CLOs bestimmt wird. Alle im Modell verwendeten Marktdaten (Darlehenspreise und Risikoaufschläge (Spreads), LCDX, Zinssätze) sind vom 31. Dezember 2009. 

Übertragung von Finanzinstrumenten

Die Ausbuchung eines Finanzinstruments erfolgt, sobald die wirtschaftlichen Ergebnisse aus dem Finanzinstrument dem Konzern nicht mehr zustehen, d.h. regelmäßig dann, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Finanzinstrument auf einen Dritten durch Ausübung, Verfall, Veräußerung oder Abtretung übergehen bzw. der Konzern die Verfügungsmacht verloren hat.

Bei Übertragungen von finanziellen Vermögensgegenständen, bei denen die BAWAG P.S.K. maßgebliche Rechte und Verpflichtungen hat, erfolgt weiterhin ein Ausweis in der Konzernbilanz.

Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die finanzielle Vermögenswerte gegen Zahlung eines Betrages übertragen werden und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die finanziellen Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrages an den Pensionsgeber zurück übertragen werden müssen. Die finanziellen Vermögenswerte verbleiben weiterhin in der Bilanz der BAWAG P.S.K. und werden nach den Regeln des jeweiligen Bilanzpostens bewertet. Die Liquiditätszuflüsse aus den Repo-Geschäften werden je nach Gegenpartei in den Handelspassiva in der Bilanz ausgewiesen.

Bei Reverse-Repo-Geschäften werden finanzielle Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs gegen Entgelt erworben. Die Liquiditätsabflüsse aus den Reverse-Repo-Geschäften werden in den Handelsaktiva bilanziert.

Als Wertpapierleihe werden Geschäfte bezeichnet, bei denen vom Verleiher Wertpapiere an den Entleiher übereignet werden mit der Verpflichtung, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurück überträgt und für die Dauer der Leihe ein Entgelt entrichtet. Die Bilanzierung der verliehenen Wertpapiere erfolgt analog zu den Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand des Konzerns und werden nach den Regeln des IAS 39 bewertet. Bei Wertpapierleihegeschäften sind regelmäßig Sicherheiten zu stellen. Vom Entleiher gestellte Wertpapiersicherheiten werden von diesem weiterhin bilanziert.

Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen

Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden insbesondere erworbene Firmenwerte und sonstige erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (vor allem Software) sowie aktivierte Projekte gem. IAS 38 ausgewiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Bilanzierung der Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen, linearen Abschreibung. Die Abschreibungssätze bei den Gebäuden betragen 2,5% bis 4%, beim sonstigen Sachanlagevermögen reichen sie von 5% bis 20%. Die erworbenen und selbst erstellten Immateriellen Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der Firmenwerte) werden mit 10% bzw. 20% abgeschrieben.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, die als Investment gehalten werden (Investment Properties) erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen, linearen Abschreibung (IAS 40), wobei die Abschreibungssätze bei 2,5% bis 4% liegen. Neben der Überprüfung der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung auf Wertminderung (Impairment).

Wertminderungstest

Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Impairmenttest nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Ebenso wurden alle anderen Beteiligungen einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Zur Berechnung der bewertungsrelevanten erwarteten Cashflows wurden die geplanten Vorsteuerergebnisse der CGU oder Einzelgesellschaft herangezogen und für die Barwertermittlung mit dem jeweils der CGU zugrunde liegenden risikogewichteten und marktbezogenen Diskontierungssatz vor Steuern abgezinst. Der für die Bewertung herangezogene Planungshorizont beläuft sich im Regelfall auf drei bis fünf Jahre. Soweit steuerliche Verlustvorträge vorhanden sind, wurde der Barwert der Steuerersparnis werterhöhend berücksichtigt. Die zugrunde gelegten langfristigen Wachstumsraten liegen zwischen 2% und 4%.

Grundlage des Diskontierungszinssatzes bilden die Renditen langjähriger österreichischer Bundesanleihen (risikoloser Basiszinssatz 4,21%). Die vermögenswertspezifischen Risikoprämien, die das dem Vermögenswert inhärente Risiko widerspiegeln, werden nach Branche (Beta-Faktoren) und Land einzeln ermittelt und beinhalten keine Posten, die bereits in den Planannahmen berücksichtigt wurden.

Unter Zugrundelegung der oben angeführten Prämissen wurde im Berichtsjahr ein Nutzungswert (value in use) gemäß IAS 36 für die CGU bzw. die Beteiligungsgesellschaft errechnet. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abgeleitet werden können. Falls vorhanden, wurde ein erzielbarer Verkaufswert (Marktwert abzüglich Veräußerungskosten) durch Börse(n)werte, Interessenbekundungen Dritter und Unternehmenswertgutachten ermittelt. Der höhere Wert aus Nutzungswert und Verkaufswert ist der erzielbare Ertrag.

Leasing

Im Falle von Finanzierungsleasing (Finance Lease) werden die Forderungen gegenüber den Leasingnehmern in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte ausgewiesen. Hingegen erfolgt im Falle von operativem Leasing (Operating Lease), bei dem die BAWAG P.S.K. Gruppe als Eigentümer alle Rechte und Pflichten an dem Leasinggegenstand behält, der Ausweis unter den Sachanlagen. Für den jeweiligen Leasinggegenstand wird eine entsprechende Abschreibung geltend gemacht. Die Leasingzahlungen werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Ertragsteuern und latente Steuern

Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Zur Berechnung werden jene lokalen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses rechtlich verbindlich sind.

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bilanzierter Vermögenswerte oder Verpflichtungen und deren jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Dies führt in der Zukunft voraussichtlich zu Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekten (temporäre Unterschiede). Für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht vorgenommen.

Dem Ergebnis zuzurechnende Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position „Steuern vom Einkommen und Ertrag" ausgewiesen und in den Erläuterungen in laufende und latente Ertragsteuern unterteilt. Sonstige, nichtertragsabhängige Steuern werden in der Position „Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen" ausgewiesen.

Gemäß IAS 12.34 ist auf steuerliche Verlustvorträge, die durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen voraussichtlich steuerlich genutzt werden können, ein latenter Steueranspruch abzugrenzen. Zum 31. Dezember 2009 bestanden auf Ebene der BAWAG P.S.K. steuerliche Verlustvorträge in der Gesamthöhe von 2.236 Mio EUR.

Die Überprüfung der Verwertungsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge durch die BAWAG P.S.K. erfolgte auf Basis der Langfristplanung der Bank unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags. Der erwartete Verbrauch an Verlustvorträgen beträgt 1.130 Mio EUR. Insgesamt werden im BAWAG P.S.K. Konzern-latente Steuern auf Verlustvorträge von rund 283 Mio EUR (2008: 284 Mio EUR) ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen sowie für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method (dem Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt.

Der Barwert der zum Bewertungsstichtag bestehenden Ansprüche wird aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzinsungssatzes und zu erwartender Steigerungsraten der Gehälter und Pensionen berechnet und als Rückstellung in der Konzernbilanz ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im selben Geschäftsjahr zur Gänze erfasst.

Die wesentlichsten, der versicherungsmathematischen Berechnung zugrunde liegenden Parameter sind:

Für Pensionsverpflichtungen: Rechnungszinssatz 5,25% p.a.

Rentendynamik 2% p.a.

Fluktuationsabschlag individuelle Berechnung

   
Für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder: Rechnungszinssatz 5,25% p.a.

Gehaltsdynamik 4% p.a.

Fluktuationsabschlag individuelle Berechnung

Pensionsalter 57–65 Jahre*)

*) Angenommen wurde jeweils individuell das frühest mögliche Pensionsalter gemäß ASVG-Bestimmungen.

Die verwendeten Parameter blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Bei der Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen wurden 2009 die Generationensterbetafeln „Pensionsversicherung AVÖ 2008-P-Angestellte" berücksichtigt.

Die Pensionsansprüche eines Teils der Mitarbeiter wurden 2009 von der Allianz Pensionskasse AG bzw. der APK-Pensionskasse AG abgedeckt. Die Zahlungen an die Pensionskasse werden in der laufenden Periode als Aufwand erfasst, darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.

Für eine bestimmte Mitarbeitergruppe der BAWAG P.S.K. wurden im Jahr 2005 Beträge in einen Pensionskassen-Fonds übertragen. Das aus diesem Titel vorliegende anrechenbare Fondsvermögen der Pensionskasse wurde auf die bestehende Verpflichtung aus der leistungsorientierten Zusage angerechnet. Im Resultat wurde daher die zum 31. Dezember 2009 und zum 31. Dezember 2008 brutto ermittelte DBO-Verpflichtung für diese Mitarbeitergruppe um das anrechenbare Vermögen der Pensionskasse vermindert.

Die in der BAWAG P.S.K. Gruppe bestehenden Altersversorgungspläne, die aufgrund von leistungsorientierten Zusagen vollständig über Rückstellungen finanziert sind, entfallen zum überwiegenden Teil auf Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften von Mitarbeitern des Mutterunternehmens, der BAWAG P.S.K. AG.

Es werden die von der Pensionskasse bekannt gegebenen zugeordneten Vermögensteile auf die ermittelten Pensionsrückstellungswerte angerechnet.

Weitere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer betreffen die Jubiläumsgeld­rückstellungen.

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital umfasst das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital (gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen), Partizipationskapital sowie das erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Rücklagen aus der Währungsumrechnung, AFS-Rücklage, Gewinnvortrag und Jahresergebnis). Die BAWAG P.S.K. verfügt über ein Grundkapital von 250 Mio EUR. Die Anzahl der Stückaktien beträgt 250.000.000 Stück.

Partizipationskapital in Höhe von 550 Mio EUR, welches 11.000 Partizipationsscheine zu einem Nennbetrag von je 50.000 EUR umfasst, wird ebenfalls im Eigenkapital ausgewiesen.

Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten

Einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse haben die Bewertung von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem zur zukünftigen Zinsentwicklung. Die von der Bank verwendeten Parameter leiten sich im Wesentlichen aus den aktuellen Marktkonditionen zum Stichtag ab.

Für die Ermittlung von Fair Values für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt sind, werden Bewertungsmodelle herangezogen (siehe Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, die selten gehandelt werden, sind Schätzungen in unterschiedlichem Maß erforderlich, abhängig von der Liquidität, der Unsicherheit der Marktfaktoren, Preisannahmen und sonstige geschäftsspezifischen Risiken.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) basiert auf Planungsrechnungen. Diese spiegeln naturgemäß eine Einschätzung des Managements wider, die einer gewissen Schätzunsicherheit unterworfen ist. Ebenso liegen der Beurteilung der Einbringlichkeit von langfristigen Krediten Einschätzungen über die zukünftigen Cashflows des Kreditnehmers zu Grunde, die ebenfalls einer gewissen Schätzunsicherheit unterliegen.

Im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 werden Firmenwerte und aktive latente Steueransprüche bilanziert, deren Bewertungen maßgeblich vom Eintritt zukünftiger Planergebnisse abhängen. Die Aktivierungen im Zusammenhang mit der Systemsoftware Allegro basieren auf der Einschätzung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit.

Auswirkung der Anwendung geänderter bzw. neuer Standards

Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind erstmals für den Konzernabschluss 2009 verpflichtend anzuwenden.

IFRS 8 Segmentberichterstattung schreibt die Anwendung eines Management-Ansatzes im Rahmen der Segmentberichterstattung vor. IFRS 8 verlangt Angaben in Bezug auf jene Segmente, die im Rahmen der internen Berichterstattung des Unternehmens regelmäßig an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) berichtet werden, um die Leistungen der Segmente zu beurteilen und Ressourcen zu verteilen. In vorangegangenen Perioden wurden die Segmente nach Geschäftsbereichen und geografischen Regionen dargestellt. Mit der Anwendung des Management Approach stellt die BAWAG P.S.K. ihre Segmentinformationen nur noch nach Geschäftsbereichen dar.

Der überarbeitete IAS 1 Darstellung des Abschlusses (2007) führt die Bezeichnung „Gesamtergebnis" ("Comprehensive Income") ein, womit alle Veränderungen des Eigenkapitals erfasst sind, die nicht aus Transaktionen mit dem Eigentümer stammen. Die Darstellung des Gesamtergebnisses kann entweder in einer einzelnen Gesamtaufstellung oder in zwei getrennten Tabellen erfolgen (Gewinn- und Verlustrechnung und Aufstellung aller Eigenkapitalveränderungen, die nicht auf Transaktionen mit den Anteilseignern zurückzuführen sind). Die Anwendung dieser Änderungen hatte Auswirkungen auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Eigenkapitals. Gemäß den Anforderungen des neuen Standards beinhaltet die neue Darstellung die Vorjahresvergleichszahlen.

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben schreibt vor, dass Informationen über die im Unternehmen angewandten Fair-Value-Bewertungsmethoden sowie Informationen über Liquiditätsrisiken offen gelegt werden müssen. Die Änderungen betreffen die Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten. Da die Änderungen nur aus zusätzlichen Offenlegungsanforderungen bestehen, hatte die Anwendung dieser Änderungen keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. Gemäß dem neuen Standard sind für das erste Jahr keine Vergleichszahlen anzugeben.

Der überarbeitete IAS 23 Fremdkapitalkosten eliminiert das Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen sofort als Aufwand zu erfassen, und verlangt, dass Fremdkapitalzinsen, welche der Anschaffung, der Errichtung oder der Produktion eines qualifizierten Vermögenswertes direkt zurechenbar sind, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert werden. Der überarbeitete Standard ist erstmals auf Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte anzuwenden, deren erstmalige Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung wurde ergänzt und enthält nunmehr weitere Erläuterungen zur Bedeutung der Ausübungsbedingungen. Die Anwendung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme betrifft die Bilanzierungsmethoden bei Unternehmen, welche ihren Kunden Bonusprogramme anbieten oder welche an solchen teilnehmen. IFRIC 13 Auswirkungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRIC 15 Verträge über die Errichtung von Immobilien legt fest, ob für eine Vereinbarung zur Errichtung einer Immobilie IAS 11 Fertigungsaufträge oder IAS 18 Erträge anzuwenden ist und wann die dazugehörigen Erträge zu realisieren sind. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist eine Hilfestellung zu den detaillierten Anforderungen für die Durchführung von Net Investment Hedging in ausländischen Geschäftsbetrieben.

Die Ergänzungen zu IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und Verpflichtungen aufgrund der Liquidation ermöglichen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Qualifizierung von kündbaren Instrumenten als Eigenkapital. Die Anwendung ist erstmals in 2009 verpflichtend und hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

Die Änderungen des Standards IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008) führten zu einer Erweiterung der Definition für „Geschäftsbetrieb". Von zukünftigen Ereignissen abhängige Kaufpreisbestandteile werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Anschaffungsnebenkosten sind sofort aufwandswirksam zu erfassen. Bereits bestehende Anteile sind zum Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Minderheitenanteile können entweder mit dem Marktwert oder mit dem anteiligen Nettovermögen erfasst werden. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

Folgende neue Standards, Änderungen und Interpretationen zu bereits bestehenden Standards sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und der EU beschlossen und anerkannt worden, jedoch für die Erstellung des vorliegenden IFRS-Abschlusses zum 31.12.2009 noch nicht verpflichtend anzuwenden.

Der überarbeitete IAS 27 Konzernabschlüsse (2008) schreibt vor, dass Veränderungen der Eigentumsverhältnisse als Eigenkapitaltransaktionen zu erfassen sind, sofern weiterhin Kontrolle über das Tochterunternehmen besteht. Verliert das Unternehmen die Kontrolle über das Tochterunternehmen, wird der verbleibende Anteil zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. IAS 27 (2008) ist erstmals für den Konzernabschluss 2010 verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung erfolgt prospektiv und wird daher keinen Einfluss auf vorangegangene Perioden haben.

IFRIC 17 Unbare Ausschüttungen an Anteilseigener regelt Themen, wie ein Unternehmen Sachdividenden zu bewerten hat. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K.

IFRIC 18 Transfer von Kundenvermögen stellt die Anforderungen für Vereinbarungen klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein Objekt, eine Anlage oder Betriebsmittel erhält und diese aus der Sicht des Empfängers der Definition eines Vermögenswertes entsprechen. In Übereinstimmung mit IAS 18 Erträge ist in diesem Fall der Vermögenswert mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Transfers anzusetzen.

Der folgende Standard wurde von der EU noch nicht übernommen und beschlossen
Das IASB hat IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung veröffentlicht. Dieser Standard ist Teil des Projekts für einen Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Bilanzierung, der in 2010 abgeschlossen werden soll. IFRS 9 behält das derzeitige Konzept des dualen Bewertungsprinzips bei und legt grundsätzlich zwei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte fest: Fortgeführte Anschaffungskosten (amortised cost) und beizulegender Zeitwert (Fair Value). Ob ein Instrument in die Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten eingeordnet werden kann, ist einerseits abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens, d.h. wie das Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert, und andererseits von den vertraglich vereinbarten Zahlungsflüssen des finanziellen Vermögenswertes. Die bestehenden Regelungen des IAS 39 zur außerplanmäßigen Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten sowie die Regelungen zum Hedge Accounting bleiben bestehen. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen. Grundsätzlich sieht der neue Standard eine rückwirkende Anwendung vor. Wird der neue Standard bereits in Geschäftsjahren angewandt, die vor dem 1. Januar 2012 beginnen, müssen Vorperioden nicht angepasst werden.

Die BAWAG P.S.K. plant die Anwendung bereits vor dem 1. Jänner 2012 und wird deswegen keine Vorperioden anpassen. Es ist zu erwarten, dass IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. haben wird.

Da EFRAG die Ergebnisse des IASB Projektes zur Verbesserung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten noch abwartet, hat die EU den neuen Standard noch nicht übernommen.

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