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43 | Kapitalmanagement

Das österreichische Bankwesengesetz (BWG) verlangt die Einhaltung einer Mindesteigenmittelquote, welche in Abhängigkeit von den risikogewichteten Aktiva und dem operationellen Risiko berechnet wird. Das Kapitalmanagement der BAWAG P.S.K. erfolgt auf Basis der Eigenmittel im Sinne des BWG. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel werden je nach Qualität in die drei Kategorien Tier I bis III eingeteilt, wobei bestimmte Anrechnungsgrenzen für Tier II und III bestehen.

Die österreichische Bankenaufsicht prüft die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalerfordernisse sowohl für die BAWAG P.S.K. AG als Einzelunternehmen als auch für die Kreditinstitutsgruppe als Ganzes.

Das Kapitalmanagement erfolgt im Rahmen des monatlichen Capital Management Meetings. Zentrale Aufgabe ist die laufende Beobachtung der Geschäftsentwicklung der Bank, die Analyse der Veränderungen der risikogewichteten Aktiva sowie deren Abgleich mit dem zur Verfügung stehenden regulatorischen Eigenkapital. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres werden die budgetierten Geschäftsvolumina mit der erwarteten Veränderung der anrechenbaren Eigenmittel abgeglichen. Zusätzlich wird in Stressszenarien die Sensitivität hinsichtlich der Einhaltung der Mindestanforderungen und hinsichtlich der von der BAWAG P.S.K. definierten Größen zur Erreichung des angestrebten Ziel-Ratings überwacht. Neben den risikogewichteten Aktiva geht das Eigenmittelerfordernis für das Wertpapierhandelsbuch unter Anwendung eines internen VaR-Modells sowie das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko in die Berechnung ein. Ebenso werden geplante Veränderungen im Beteiligungsportfolio (Veränderung des Konsolidierungskreises) simuliert.

Die Ergebnisse dieser Analysen werden im Capital Management Meeting diskutiert, das gegebenenfalls Empfehlungen zur Stärkung der Eigenkapitaldecke an den Gesamtvorstand ausspricht.

Die BAWAG P.S.K. überwacht die Einhaltung der vorgeschriebenen Eigenmittelquoten laufend. Basis sind dabei die zum Monatsultimo erstellten Meldungen an die Oesterreichische Nationalbank sowie die Beobachtung der Geschäftsentwicklung. Über die Entwicklung wird regelmäßig an den Gesamtvorstand berichtet.

Die folgende Tabelle zeigt das Eigenmittelerfordernis gemäß BWG und die Zusammensetzung der Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe auf Ebene der BAWAG P.S.K.:

Eigenmittelerfordernis gemäß BWG
in Millionen Euro 31.12.2009 31.12.2008
Grundkapital, Partizipationskapital 800
250
Rücklagen (inklusive Fonds für allgemeine Bankrisiken) 954 1.007
Unterschiedsbeträge, Minderheitenanteile und Abzugsposten 346
232
Kernkapital (Tier I) 2.100
1.489
Abzug Beteiligungen -51 -56
Kernkapital (Tier I) nach Abzugsposten 2.049
1.433
Rücklage gem. § 57 BWG, Neubewertungsreserve 85
13
Ergänzungs- und Nachrangkapital 746
790
Ergänzende Elemente (Tier II) 831
803
Abzug Beteiligungen -51
-56
Anrechenbare Eigenmittel 2.829
2.180
Tier III 67
55
Eigenmittel 2.896
2.235

Den Eigenmitteln steht folgendes Eigenmittelerfordernis gegenüber:

Den Eigenmitteln steht folgendes Eigenmittelerfordernis gegenüber
Kreditrisiko 1.579
1.1667
Marktrisiko 67
55
Operationelles Risiko 150
131
Eigenmittelerfordernis 1.796

1.853

Die deutliche Erhöhung der Eigenmittel im laufenden Geschäftsjahr stammt in erster Linie aus dem von der Republik Österreich gezeichneten Partizipationskapital von 550 Mio EUR sowie aus dem Kapitalzuschuss von 205 Mio EUR durch die Aktionäre.

Zum 31. Dezember 2009 besteht in der BAWAG P.S.K. ein Fonds für Allgemeine Bankrisiken gemäß § 57 Absatz 3 BWG in Höhe von 28 Mio EUR (2008: 80 Mio EUR).

Die Kernkapitalquote (Tier I) von 10,0% (2008: 6,6%) sowie die Eigenmittelquote von 13,6% (2008: 9,8%) liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis. Bezogen auf das Kreditrisiko (ohne Berücksichtigung des operationellen Risikos) beträgt die Kernkapitalquote (Tier I) 10,4% (2008: 6,9%).

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