Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Corporate Governance
Im Jahr 2007 wurde die Corporate Governance der BAWAG P.S.K. wesentlich überarbeitet. Die Bank verfügt über eine umfassende und effiziente Gremienstruktur sowohl im Bereich des Vorstandes als auch im Bereich des Aufsichtsrates.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der BAWAG P.S.K., dessen Aufgabe die Kontrolle, aber auch Unterstützung des Vorstandes ist, umfasst sechs internationale und nationale, von der Hauptversammlung gewählte Vertreter. Weiters wurden drei Vertreter vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates beinhaltet die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates. Zudem werden die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrates sowie deren Aufgaben definiert. (Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Zusammensetzung der Ausschüsse sind im Kapitel „Organe“ dargestellt.)
Der Aufsichtsrat hat einen Kreditausschuss etabliert, der Finanzierungen ab einer gewissen Größenordnung unter Bedachtnahme des Kreditrisikos evaluiert. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der laufenden Rechnungslegung, der Prüfung des Jahresabschlusses, dem Risikomanagement und internen Kontrollsystemen der Bank. Der Ausschuss steht weiters in laufendem Kontakt mit dem Bankprüfer, der Internen Revision sowie dem Compliance Office.
Während der Nominierungsausschuss sich mit der Vorstandsnachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidaten für Vorstandspositionen sowie der Vorbereitung der Bestellung befasst, beschäftigt sich der Vergütungsausschuss mit den Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Mitgliedern des Vorstands. Er entscheidet beispielsweise über die Zielvorgaben des Vorstandes sowie die Vorstandsvergütungen und -verträge.
Um die Corporate-Governance-Struktur zu vervollständigen, wurde im Juli 2008 ein weiterer Aufsichtsratsausschuss gegründet, das „Related Parties Special Audit Committee“. Dieser Ausschuss beschäftigt sich einerseits mit Organgeschäften sowie andererseits mit allen Finanzierungen und Transaktionen ab einer bestimmten Größenordnung, in welche den Aktionären nahe stehende Gesellschaften involviert sind. Die Gründung dieses Ausschusses erfolgte freiwillig. Das „Related Parties Special Audit Committee“ soll die Transparenz von Geschäften auf Gesellschafterebene gewährleisten.
Vorstand
Der Vorstand bestand im Laufe des Jahres 2008 aus bis zu acht Mitgliedern: Zu Jahresbeginn 2009 war die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf sechs Personen reduziert worden. Die Geschäftsordnung des Vorstandes definiert den Verantwortungsbereich und die Aufgaben des Vorstandes. Gemäß dieser Geschäftsordnung hat der Vorstand das Recht, Ausschüsse zu bilden und diesen Ausschüssen Statuten zu geben. Folgende Vorstandsausschüsse wurden gegründet: das Credit Approval Committee, in welchem über Finanzierungen ab einer bestimmten Größenordnung entschieden wird; das Credit Policy Committee, welches auf Kreditrichtlinien und -strategien fokussiert ist, und das Enterprise Risk Meeting zur Risikosteuerung der gesamten Bank. Daneben bestehen das Retail & SME Committee, das Asset Liability Committee und das Operations Committee.
Um der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden im Jahr 2008 die Betragsgrenze, ab welcher Finanzierungen im Credit Approval Committee behandelt werden, abgesenkt und das Pouvoir dieses Ausschusses erweitert.
Risikomanagement
Im Jahr 2008 wurde dem Risikomanagement weiterhin höchste Priorität gewidmet. Der Kreditrisikobereich wurde in die beiden Gruppen „Retail and SME Risk“ sowie „Corporate and Institutional Risk“ untergliedert. Während im Bereich „Retail and SME Risk“ weiterhin verstärkt auf automatisierte und zugleich kontrollierte Abläufe gesetzt wird, steht im Bereich „Corporate and Institutional Risk“ die eingehende, umfassende Analyse der einzelnen Kreditnehmer und Kreditnehmergruppen im Mittelpunkt. Im Bereich Marktrisiko stand neben dem Ausbau des laufenden Reporting im Jahr 2008 die Entwicklung von internen Value-at-Risk-Modellen sowie die Bewertung von strukturierten Papieren im Vordergrund.
Corporate Governance Kodex
Die BAWAG P.S.K. hat sich im Jahr 2006 freiwillig dem für börsenotierte österreichische Unternehmen geltenden Corporate Governance Kodex unterworfen. Die im Jahr 2008 erfolgte Änderung des allgemeinen Corporate Governance Kodex fand auch im bankinternen Kodex ihren Niederschlag. Die Überprüfung der Einhaltung des Kodex im Jahr 2008 erfolgte durch unabhängige Dritte und erbrachte ein erfreuliches Ergebnis: Alle wesentlichen Bestimmungen des Kodex – mit Ausnahme derer, die für die Bank aufgrund der geschlossenen Aktionärsstruktur nicht anwendbar sind – wurden eingehalten.
Compliance
Das Compliance Office ist im Bereich Recht der BAWAG P.S.K. angesiedelt, berichtet jedoch direkt dem Gesamtvorstand. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Prüfungsausschuss der Bank.
Neben sämtlichen relevanten gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise dem Wertpapieraufsichtsgesetz, existiert ein für alle Mitarbeiter verpflichtender Code of Conduct, welcher unter anderem Richtlinien für die Geschäftsgebarung und die Kundenbetreuung im Fall von Interessenkonflikten sowie für die Vorbeugung von Marktmissbrauch und Geldwäscherei beinhaltet. Daneben besteht eine Betriebsvereinbarung über Eigengeschäfte von Mitarbeitern.
Corporate Social Responsibility
Ziel jedes Unternehmens ist es, erfolgreich zu sein und wertsteigernd zu agieren. Erfolg haben bedeutet für die BAWAG P.S.K. aber nicht, dies auf Kosten einer lebenswerten, friedlichen und intakten zukünftigen Welt zu tun.
Die im Jahr 2007 begonnenen Bemühungen zur Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility wurden 2008 daher fortgesetzt und verstärkt. Aufgrund organisatorischer Änderungen ist der CSR-Beauftragte nun im Bereich Development & Communications angesiedelt. Der Bereich ist direkt dem CEO unterstellt.
Wie im Geschäftsbericht 2007 angekündigt, legt die BAWAG P.S.K. nun ihren ersten Corporate Social Responsibility Report (Nachhaltigkeitsbericht) für das Jahr 2008 vor. Der Report wurde nach den Richtlinien der Global Reporting Initiative erstellt, liegt dem Geschäftsbericht 2008 als CD bei und wird zudem im Internet veröffentlicht. Auf eine gedruckte Version haben wir ganz bewusst verzichtet.
In unserem CSR-Bericht finden Sie einen Status quo unserer CSR-Bemühungen und Details zu den Schwerpunkten im Jahr 2008, wie etwa zu unserem Menschenrechts- und Antidiskriminierungsprojekt. Den ersten Teil haben wir nun mit einer vollständigen „Menschenrechtsmatrix“ und einer Gap-Analyse abgeschlossen.
Bereits während des Projekts haben wir erste Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Daher enthalten nun auch unsere Credit Policies (Grundsätze des Kreditgeschäfts in der BAWAG P.S.K.) ethische und antidiskriminierende Richtlinien für die Vergabe von Krediten.
Zudem wurde ein „Supplier Code of Conduct“ geschaffen. Dienstleister und Lieferanten der BAWAG P.S.K. müssen sich nun – neben anderem – zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Betrieben verpflichten.
Unseres Wissens ist die BAWAG P.S.K. die erste Bank Österreichs, welche die Menschenrechtsthematik so umfassend untersucht hat, diese systematisch berücksichtigt und auch in den Geschäftsalltag miteinbezieht.
Über unsere Kooperation mit den „Roten Nasen“ oder über unsere Weihnachtsaktion, die Versteigerung von „Unerwünschten Geschenken“ zu Gunsten der „Gruft“, ein Zufluchtsort für Obdachlose, können Sie sich im beiliegenden Nachhaltigkeitsbericht der BAWAG P.S.K. ebenfalls informieren.
