Erläuterungen zum Jahresabschluss

1 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss wurde in Anwendung des § 59a BWG und in Einklang mit der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den Regeln der am Abschlussstichtag anzuwendenden Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Alle vom IASB in den International Financial Reporting Standards für den Jahresabschluss 2008 veröffentlichten Standards, die von der EU übernommen und am 31. Dezember 2008 verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.

Grundlage des vorliegenden Konzernabschlusses der BAWAG P.S.K. nach IFRS bilden konzerneinheitlich nach IFRS aufgestellte Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2008 aller vollkonsolidierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen werden – soweit wesentlich – at-equity einbezogen.

Die Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen über wesentliche Einflussfaktoren auf den Geschäftsbetrieb. Diese Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Anpassungen werden jeweils in der aktuellen Periode bzw. bei längerfristigen Auswirkungen auch in den zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchgängig auf alle in diesem Konzernabschluss genannten Geschäftsjahre angewendet.

Die Berichtswährung ist Euro. Sofern nicht anders angegeben, werden die Zahlen auf Millionen Euro gerundet dargestellt.

Auf Fremdwährung lautende Bilanzwerte wurden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in den Konzernabschluss einbezogen.

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Konsolidierungskreis und -methoden

Der Konsolidierungskreis umfasst alle wesentlichen – direkten und indirekten – Tochterunternehmen der BAWAG P.S.K.

Insgesamt umfasst der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 48 (2007: 55) vollkonsolidierte Unternehmen und 2 (2007: 2) Unternehmen, die at-equity einbezogen werden. Kriterien für die Einbeziehung waren im Sinne der Wesentlichkeit sowohl die Bilanzsumme als auch der Anteil am Gesamtergebnis des Konzerns. Der Einfluss der nicht konsolidierten Tochterunternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war von untergeordneter Bedeutung. Unter Note 42 "Liste ausgewählter Beteiligungen" befindet sich eine Aufstellung aller vollkonsolidierten bzw. at-equity konsolidierten Tochterunternehmen. Der Buchwert der assoziierten, nicht at-equity bewerteten Beteiligungen betrug am 31. Dezember 2008 79 Mio EUR (2007: 83 Mio EUR). Beherrschte Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von 61 Mio EUR (2007: 40 Mio EUR) werden nicht konsolidiert, da der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich ist.

Im Jahr 2008 wurden die folgenden vollkonsolidierten Tochterunternehmen verkauft:

  • Istrobanka a.s., Bratislava, ISTRO – RECOVERY, s.r.o., Bratislava, ISTRO ASSET MANAGEMENT, spàv. Spol., a.s., Bratislava, Istrofinance s.r.o., Bratislava
  • BAWAG Bank CZ a.s., Prag
  • L. Bösendorfer Klavierfabrik GmbH, Wien

Anfang des Jahres wurde die at-equity erfasste Beteiligung an der ATV Privat-TV Services AG Gruppe, Wien, veräußert.

Die Sparda Bank AG wurde per 30. Juni 2008 mit der BAWAG P.S.K. verschmolzen und scheidet daher aus dem Konsolidierungskreis aus. Weiters wurden drei Tochterunternehmen wegen Unwesentlichkeit endkonsolidiert und vier im Jahr 2008 gegründete Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Für die Kapitalkonsolidierung wird nach IFRS 3 die Erwerbsmethode herangezogen. Dabei werden die Anschaffungskosten für das erworbene Unternehmen dem Wert des übernommenen Reinvermögens im Erwerbszeitpunkt gegenübergestellt. Die Bewertung des Reinvermögens richtet sich nach den beizulegenden Zeitwerten aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischengewinne werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Aktivierte Firmenwerte werden in der Bilanz unter der Position Immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cash generating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Impairmenttest nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.

Weiters wurden alle anderen Beteiligungen einem Impairmenttest unterzogen.

Einzelheiten zur Überprüfung der Werthaltigkeit sind im Punkt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen“ erläutert.

Jene Eigenkapitalinstrumente, die nicht konsolidiert wurden, werden gem. IAS 39 bewertet und der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ zugeordnet.

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen

Finanzinstrumente

Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Handelstag.

a) Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Die Kategorie umfasst alle mit einer festen Laufzeit bzw. bestimmbaren Zahlungen ausgestatteten Finanzinstrumente, die dazu bestimmt sind, bis zum Ende der Laufzeit gehalten zu werden. Sofern Wertpapiere dieser Kategorie zugeordnet werden, hat die BAWAG P.S.K. sowohl die Absicht als auch die Fähigkeit, diese Instrumente bis zur Endfälligkeit zu halten.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ermittelt und, sofern dieser unter dem jeweiligen letzten Buchwert liegt, eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsüberschüsse mit dem ursprünglichen Zinssatz der Finanzanlage diskontiert. Verringert sich diese Wertminderung in Folgeperioden, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

b) Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Handelsbestand

Zu dieser Kategorie zählen finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten (Fair Values) angesetzt, für deren Ermittlung Börsenkurse oder auch marktnahe Bewertungskurse herangezogen werden. Sämtliche Derivate des Handels- und Bankbuches, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden dieser Kategorie zugeordnet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 39 können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Finanzinstrumente, deren Fair Value zuverlässig ermittelbar ist, beim Erwerb bzw. bei der Emission dieser Kategorie zugeordnet werden (= Fair-Value-Option bzw. FVO).

Die BAWAG P.S.K. hat die Fair-Value-Option in folgenden Fällen angewendet:

  • Vermeidung eines Accounting Mismatch
    • Fix verzinste Eigene Emissionen, die zum Erwerbszeitpunkt durch Zinsderivate auf eine variable Verzinsung geswapt wurden
    • Fest verzinste Wertpapiere des Finanzumlaufvermögens, die durch Zinsderivate auf eine variable Verzinsung geswapt sind („Asset Swap Depot“)
    • Fest verzinste Darlehen, die durch Derivate mikrogehedgt sind
    • Strukturierte Spareinlagen
  • Management auf Fair-Value-Basis
    • Alle Wertpapiere und Darlehen, die auf einer Fair-Value-Basis gemanagt werden, sind dieser Kategorie gewidmet. Die Steuerung der Treasurypositionen erfolgt auf Basis ihres Fair Value durch das Asset Liability Committee, in dem auch Entscheidungen über die Höhe der offenen Zinsrisikoposition vorbereitet werden. Über die angeführten Positionen wird dem Vorstand regelmäßig berichtet.
  • Vorliegen eingebetteter Derivate
    • Finanzinstrumente nach IAS 39 mit trennungspflichtigen eingebetteten Derivaten

c) Kredite und Forderungen

Forderungen werden in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten inklusive abgegrenzter Zinsen nach Abzug von Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Fair-Value-Ermittlung erfolgte i.d.R. durch eine Barwertermittlung der vertraglich vereinbarten Cashflows mit einem risikoangepassten Zinsfuß.

d) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Das sind jene finanziellen Vermögenswerte, die nicht als

  • Kredite und Forderungen
  • „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ oder
  • „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“

kategorisiert sind.

Neben den Wertpapieren, welche von der BAWAG P.S.K. der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ zugeordnet wurden, sind in diesem Bilanzposten die Anteilsrechte an nicht konsolidierten Gesellschaften ausgewiesen.

Die finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus der Bewertung ergeben, werden so lange erfolgsneutral im Eigenkapital (AFS-Rücklage) ausgewiesen, bis der Vermögenswert veräußert wird. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Wertberichtigungen von finanziellen Vermögensgegenständen“ berücksichtigt.

Falls für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente kein verlässlicher Zeitwert ermittelt werden kann, werden diese gemäß IAS 39 zu Anschaffungskosten bewertet.

e) Finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IAS 39 werden finanzielle Verpflichtungen, die nicht zu Handelszwecken bestimmt sind oder der Position „Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ zugeordnet werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die BAWAG P.S.K. hat im laufenden Geschäftsjahr erstmals Fair-Value-Hedge-Accounting angewendet. Beim Fair-Value-Hedge wird ein Vermögenswert oder eine Verpflichtung gegen Marktwertänderungen abgesichert, wobei Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in derselben Periode in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Dabei wird das Sicherungsinstrument erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt und das Grundgeschäft um jene Fair-Value-Änderungen erfolgswirksam fortgeschrieben, die sich in Bezug auf das abgesicherte Risiko ergeben.

Sobald das Sicherungsgeschäft veräußert, ausgeübt oder fällig wird oder wenn die Voraussetzungen für die Qualifikation zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Bewertungsanpassungen des Grundgeschäfts werden über die Restlaufzeit verteilt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Risikovorsorge

Die Wertberichtigungen umfassen die Risikovorsorgen für potenzielle Ausfälle im Kreditgeschäft durch Einzel- und pauschalierte Individualvorsorgen auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Die Wertberichtigungen aus dem Kreditgeschäft werden in der Bilanz mit den entsprechenden Forderungen saldiert. Vorsorgen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte werden als Rückstellungen passivseitig ausgewiesen.

Für wesentliche Kreditrisiken werden Wertberichtigungen nach Einschätzungen der Kreditrisikomanager vorgenommen, wobei diesen Einschätzungen die erwarteten zukünftigen Rückführungen zugrunde gelegt werden. In der Kompetenz- und Pouvoirordnung ist der Genehmigungsvorgang für die Abschreibung geregelt. Ausbuchungen erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen, wenn die Betreibung der Forderung ergebnislos verlaufen ist.

Für zum Bilanzstichtag bereits eingetretene, aber noch nicht erkannte Verluste wurde eine Wertberichtigung auf Portfoliobasis ermittelt (IAS 39 AG 89). Die Berechnung orientiert sich am Expected Loss Modell gemäß Basel II. Der tatsächlich eingetretene Verlust wird aus dem erwarteten Verlust unter Berücksichtigung der Dauer vom Eintritt bis zum Bekanntwerden des Verlustes („Loss Identification Period“ bzw. „Recognition Period“) abgeleitet. Als Wertberichtigungskriterium wird ein Zahlungsverzug von 90 Tagen herangezogen.

Behandlung von Einmalgebühren

Die BAWAG P.S.K. verrechnet ihren Kunden bei Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr. Diese stellt aus Sicht der Bank eine Abgeltung für anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe dar. Bearbeitungsgebühren sind nach IAS 39.9 nach Abzug der damit direkt zusammenhängenden Kosten auf die Laufzeit der Kredite zu verteilen.

Direkte Kosten, die diesen Einmalgebühren gegenüberstehen, sind Vermittlungsprovisionen, diverse mit der Kreditvergabe zusammenhängende Prozesskosten und anteilige auf die Kreditvergabe entfallende IT-Kosten.

Durch den Abzug dieser direkt mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Kosten wurde der zu verteilende Ertrag aus Einmalgebühren zum überwiegenden Teil aufgebraucht, eine Verteilung der Einmalgebühren ist unterblieben.

Methoden der Fair-Value-Ermittlung von Finanzinstrumenten

Für die Bewertung von börsegehandelten Geschäften, z.B. Futures und Futuresoptionen, werden täglich Börsekurse in die Frontofficesysteme eingepflegt und somit eine Mark-to-market-Bewertung sichergestellt.

Das grundlegende Bewertungsmodell bei Plain Vanilla OTC-Optionen ist das Optionspreismodell nach Black-Scholes, welches je nach Underlying differiert. Fremdwährungsoptionen werden nach dem Garman-Kohlhagen-Modell (adaptiertes Black-Scholes-Modell) und Zinsoptionen werden nach Black bzw. Hull-White bewertet.

Der Gesamtwert eines Zinsswaps ergibt sich aus den Barwerten der fixen und variablen Seite des Swaps. Ebenso ergibt sich der Gesamtwert eines Währungsswaps aus den Barwerten der beiden Zahlungsströme, ausgedrückt in der funktionalen Währung des Konzerns.

Bei Devisentermingeschäften, einer Vereinbarung über den Austausch von Währungsbeträgen zu einem zukünftigen Zeitpunkt, wird der vereinbarte Terminkurs, der von den Währungs- und Zinsentwicklungen der beiden Währungen abhängt, dem aktuellen Terminkurs am Bilanzstichtag gegenübergestellt und daraus der Wert errechnet.

Für die Bewertungen komplexer Strukturen (embedded derivatives, Absicherungsgeschäfte) werden auch Bewertungen externer Experten herangezogen, die einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.

Bewertung des strukturierten Kreditportfolios

Sämtliche Transaktionen, für die ein aktiver Markt existiert und damit ein Marktpreis verfügbar ist, wurden zum Marktpreis bewertet.

Für Transaktionen mit strukturierten Krediten, für die keine aktiven Märkte existieren, werden Bewertungsmodelle zur Ermittlung des Fair Value herangezogen. Die Bewertungsmodelle wurden auf Marktpreise von vergleichbaren Transaktionen, z.B. liquide Indices wie ABX1), iTraxx2), CDX3), kalibriert.

1) ABX ist ein Index, welcher sich aus den 20 größten Verbriefungen von Subprime-Krediten zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
2) iTraxx ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten europäischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.
3) CDX ist ein Index, welcher sich aus Credit Default Swaps der 125 liquidesten, mit Investment Grade bewerteten US-amerikanischen Unternehmen zusammensetzt und beidseitig handelbar ist.

Für CDOs (Collateralized Debt Obligationen) mit Subprime-Exposure existieren ebenfalls keine verlässlichen Marktpreise. Die Modellannahmen für kumulative Verluste und Abzinsungsfaktoren wurden aus ABX-Preisen abgeleitet, den einzig verfügbaren Marktpreisen für vergleichbare Transaktionen. Ein Cashflow-Prognose-Modell wurde entwickelt, das die Wertentwicklung der Kreditverbriefungen (ABS) auf Basis von Einzelkreditdaten und allgemeinen Marktinformationen (ABX-Indices, Immobilienpreis-Indices) analysiert. Das Modell generiert Vorhersagen für jedes ABS innerhalb des CDO, d.h. es werden für jedes ABS Szenarios für die zukünftige Entwicklung von Zahlungsrückständen (delinquencies), Ausfällen (defaults, CDR - Constant Default Rate), vorzeitigen Rückzahlungen (prepayments, CPR - Constant Prepayment Rate), und Verlusthöhen (severities, LGD - Loss Given Default) bestimmt. Diese Szenarios wurden aus historischen ABS-Performancedaten abgeleitet und auf ABX-Indexniveaus zum 31. Dezember 2008 kalibriert. D.h. kalibrierte Modellpreise für die ABX-Indices spiegeln die beobachteten Marktpreise - und damit implizit die im Markt erwarteten Ausfallsraten und Verluste für diese Transaktionen - wider. Der verwendete Abzinsungsfaktor wurde ebenfalls aus den ABX-Indices abgeleitet. Die BAWAG P.S.K. verwendet zur Bewertung von ABS CDOs mit Subprime-Exposure-Bewertungsmodellen, die auf anerkannten Marktstandards basieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Bewertungsmodelle stets auf zum Teil einschränkenden Modellannahmen basieren.

Zur Bewertung von Unternehmenstransaktionen wurde ein spread-basiertes Modell entwickelt, das sich am Marktstandard für die Bepreisung derartiger Produkte orientiert. Das Modell verwendet Marktdaten (iTraxx, CDX, CDS-Spreads, Ratings, Zinssätze) per 31. Dezember 2008, um den Wert einer Transaktion zu bestimmen. Der Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell-Ansatz wurde verwendet, um Default-Korrelationen aus den Marktdaten zu bestimmen. Anschließend wurden mittels Monte-Carlo-Methode Ausfallsereignisse simuliert und daraus die erwarteten Cashflows bestimmt. Um zum Fair Value zugelangen, wurden diese erwarteten Cashflows mit den entsprechenden Forward-Rates abdiskontiert.

Zur Bewertung von CLOs (Collateralized Loan Obligationen) wurde in Analogie zum Modell für Unternehmenstransaktionen ein Modellentwickelt, das auf den Marktpreisen der den CLOs zugrunde liegenden Darlehen (Loans) basiert. Aus den Marktpreisen der Darlehen wurden unter Berücksichtigung eines Abzinsungsfaktors (discount margin, Liquiditätskosten) die impliziten Ausfallswahrscheinlichkeiten (default intensities) und Wiederverwertungsraten (recovery rates) ermittelt. Ein Ein-Faktor-Gauß-Copula-Modell wurde auf die Marktpreise der LCDX-Tranchen angewendet, um die impliziten Ausfallskorrelationen zu bestimmen. Darauf aufbauend wurden für jede CLO-Transaktionmarkt konsistente Ausfallsszenarien generiert (Monte-Carlo-Simulation), mittels derer die erwarteten CLO-Cashflows prognostiziert wurden. Der Fair Value der CLO-Transaktionen resultiert dann aus der Abzinsung der erwarteten Cashflows mit dem entsprechenden Referenzzinssatz plus Abzinsungsfaktor. Alle im Modell verwendeten Marktdaten (Darlehenspreise und Risikoaufschläge (Spreads), LCDX, Zinssätze) sind vom 31. Dezember 2008.

Übertragung von Finanzinstrumenten

Die Ausbuchung eines Finanzinstruments erfolgt, sobald die wirtschaftlichen Ergebnisse aus dem Finanzinstrument dem Konzern nicht mehr zustehen, d.h. regelmäßig dann, wenn die Rechte und Pflichten aus dem Finanzinstrument auf einen Dritten durch Ausübung, Verfall, Veräußerung oder Abtretung übergehen bzw. der Konzern die Verfügungsmacht verloren hat.

Bei Übertragungen von finanziellen Vermögensgegenständen, bei denen die BAWAG P.S.K. maßgebliche Rechte und Verpflichtungen hat, erfolgt weiterhin ein Ausweis in der Konzernbilanz.

Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen

Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden insbesondere erworbene Firmenwerte und sonstige erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (vor allem Software) sowie aktivierte Projekte gem. IAS 38 ausgewiesen. Bei den aktivierten Projekten werden keine Fremdkapitalkosten angesetzt.

Firmenwerte, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstanden sind, wurden gemäß IAS 21.47 als Vermögenswerte des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt. Dementsprechend wurden sie zum jeweiligen Stichtagskurs in Euro umgerechnet, wobei die Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital erfasst wurden.

Immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Bilanzierung der Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen, linearen Abschreibung. Die Abschreibungssätze bei den Gebäuden betragen 2,5 % bis 4 %, beim sonstigen Sachanlagevermögen reichen sie von 5 % bis 20 %. Die erworbenen und selbst erstellten Immateriellen Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der Firmenwerte) werden mit 10 % bzw. 20 % abgeschrieben.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, die als Investmentgehalten werden (Investment Properties), erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten (IAS 40). Neben der Überprüfung der Abschreibungsmethode und der Nutzungsdauer erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung auf Wertminderung (Impairment).

Wertminderungstest

Entsprechend IFRS 3 iVm. IAS 36 und IAS 38 wird für alle Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGUs, cashgenerating units) eine Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Firmenwerte durch einen jährlichen Impairmenttest nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Ebenso wurden alle anderen Beteiligungen einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Zur Berechnung der bewertungsrelevanten erwarteten Cashflows wurden die geplanten Vorsteuerergebnisse der CGU oder Einzelgesellschaft herangezogen und für die Barwertermittlung mit dem jeweils der CGU zugrunde liegenden risikogewichteten und marktbezogenen Diskontierungssatz vor Steuern abgezinst. Der für die Bewertung herangezogene Planungshorizont beläuft sich im Regelfall auf drei und fünf Jahre. Soweit steuerliche Verlustvorträge vorhanden sind, wurde der Barwert der Steuerersparnis werterhöhend berücksichtigt.

Grundlage des Diskontierungszinssatzes bilden die Renditen langjähriger österreichischer Bundesanleihen (risikoloser Basiszinssatz 4,50 %). Die vermögenswertspezifischen Risikoprämien, die das dem Vermögenswert inhärente Risiko widerspiegeln, werden nach Branche (Beta-Faktoren), Land und BAWAG P.S.K.-Rating einzeln ermittelt und beinhalten keine Posten, die bereits in den Planannahmen berücksichtigt wurden.

Unter Zugrundelegung der oben angeführten Prämissen wurde im Berichtsjahr ein Nutzungswert (value in use) gemäß IAS 36 für die CGU bzw. die Beteiligungsgesellschaft errechnet. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows, die aus einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abgeleitet werden können. Falls vorhanden, wurde ein erzielbarer Verkaufswert (Marktwert abzüglich Veräußerungskosten) durch Börse(n)werte, Interessenbekundungen Dritter und Unternehmenswertgutachten ermittelt. Der höhere Wert aus Nutzungswert und Verkaufswert ist der erzielbare Ertrag.

Leasing

Im Falle von Finanzierungsleasing (Finance Lease) werden die Forderungen gegenüber den Leasingnehmern in Höhe der Barwerte der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte ausgewiesen. Hingegen erfolgt im Falle von operativem Leasing (Operating Lease), bei dem die BAWAG P.S.K. Gruppe als Eigentümer alle Rechte und Pflichten an dem Leasinggegenstand behält, der Ausweis unter den Sachanlagen. Für den jeweiligen Leasinggegenstand wird eine entsprechende Abschreibung geltend gemacht. Die Leasingzahlungen werden erfolgswirksam vereinnahmt.

Ertragsteuern und latente Steuern

Der Ausweis und die Berechnung von Ertragsteuern erfolgen in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Zur Berechnung werden jene lokalen Steuersätze herangezogen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses rechtlich verbindlich sind.

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bilanzierter Vermögenswerte oder Verpflichtungen und deren jeweiligen steuerlichen Wertansätzen. Dies führt in der Zukunft voraussichtlich zu Ertragsteuerbelastungs- oder-entlastungseffekten (temporäre Unterschiede). Für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Abzinsungen für latente Steuern werden nicht vorgenommen.

Dem Ergebnis zuzurechnende Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in der Position „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ ausgewiesen und in den Erläuterungen in laufende und latente Ertragsteuern unterteilt. Sonstige, nicht ertragsabhängige Steuern werden in der Position „Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen“ausgewiesen.

Gemäß IAS 12.34 ist auf steuerliche Verlustvorträge, die durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen voraussichtlich steuerlich genutzt werden können, ein latenter Steueranspruch abzugrenzen. Zum 31. Dezember 2008 bestanden auf Ebene der BAWAG P.S.K. steuerliche Verlustvorträge in der Gesamthöhe von 2.000 Mio EUR.

Die Überprüfung der Verwertungsmöglichkeit der steuerlichen Verlustvorträge durch die BAWAG P.S.K. erfolgte auf Basis eines Fünfjahresbudgets. Der Verbrauch an Verlustvorträgen beträgt 1.128 Mio EUR. Insgesamt werden im BAWAG P.S.K. Konzern latente Steuern auf Verlustvorträge von rund 284 Mio EUR ausgewiesen, wobei 71 Mio EUR im Geschäftsjahr 2008 zusätzlich aktiviert wurden.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensions- undAbfertigungsverpflichtungen sowie für Jubiläumsgelder werden gemäß IAS19 nach der Projected Unit Credit Method (demAnwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt.

Der Barwert der zum Bewertungsstichtag bestehenden Ansprüche wird aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten unter Berücksichtigung eines angemessenen Abzinsungssatzes und zu erwartender Steigerungsraten der Gehälter und Pensionen berechnet und als Rückstellung in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im selben Geschäftsjahr zur Gänze erfasst.

Die wesentlichsten, der versicherungsmathematischen Berechnung zugrunde liegenden Parameter sind:

Für Pensionsverpflichtungen: Rechnungszinssatz 5,25 % p.a.

Rentendynamik 2 % p.a.

Fluktuationsabschlag individuelle Berechnung

   
Für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder: Rechnungszinssatz 5,25 % p.a.

Gehaltsdynamik 4 % p.a.

Fluktuationsabschlag individuelle Berechnung

Pensionsalter 57–65 Jahre*)

*) Angenommen wurde jeweils individuell das frühest mögliche Pensionsalter gemäß ASVG-Bestimmungen.

Bei der Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen wurden 2008 die Generationensterbetafeln „Pensionsversicherung AVÖ 2008-P-Angestellte“ berücksichtigt.

Die Pensionsansprüche eines Teils der Mitarbeiter wurden 2008 von der Allianz Pensionskasse AG bzw. der APK-Pensionskasse AG abgedeckt. Die Zahlungen an die Pensionskasse werden in der laufenden Periode als Aufwand erfasst, darüber hinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht.

Für eine bestimmte Mitarbeitergruppe der BAWAG P.S.K. wurden im Jahr 2005 Beträge in einen Pensionskassen-Fonds übertragen. Das aus diesem Titel vorliegende anrechenbare Fondsvermögen der Pensionskasse wurde auf die bestehende Verpflichtung aus der leistungsorientierten Zusage angerechnet. Im Resultat wurde daher die zum 31. Dezember 2007 und zum31. Dezember 2008 brutto ermittelte DBO-Verpflichtung für diese Mitarbeitergruppe um das anrechenbare Vermögen der Pensionskasse vermindert.

Die in der BAWAG P.S.K. Gruppe bestehenden Altersversorgungspläne, die aufgrund von leistungsorientierten Zusagen vollständig über Rückstellungen finanziert sind, entfallen zum überwiegenden Teil auf Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften von Mitarbeitern des Mutterunternehmens, der BAWAG P.S.K. AG.

Es werden die von der Pensionskasse bekannt gegebenen zugeordneten Vermögensteile auf die ermittelten Pensionsrückstellungswerte angerechnet.

Weitere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer betreffen die Jubiläumsgeldrückstellungen.

Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen aus Vermögenswerten und Schulden) sind als zur Veräußerung klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgeführte Nutzung realisiert wird.

Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden die Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gemäß den Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns bewertet. Danach werden die langfristigen Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) zum jeweils niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) betreffen zunächst den Firmenwert und danach aliquot die verbleibenden Vermögensgegenstände und Schulden, falls die Wertminderung weder die Vorräte, Finanzanlagen, aktive latente Steuern oder Leistungen an Arbeitnehmer betreffen. Diese werden weiterhin gemäß den Bilanzierungsmethoden des Konzerns angesetzt. Wertminderungsaufwendungen beim erstmaligen Ansatz sowie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Wertaufholungen werden maximal in Höhe der  kumulierten Wertminderungen vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2008 hat die BAWAG P.S.K. keine langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen zur Veräußerung gehalten.

Eigenkapital

Das Eigenkapital umfasst das von den Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital (gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen) sowie das erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Rücklagen aus der Währungsumrechnung, AFS-Rücklage, Gewinnvortrag und Jahresergebnis). Die BAWAG P.S.K. verfügt über ein Grundkapital von 250 Mio EUR. Die Anzahl der Stückaktien beträgt 250.000.000 Stück.

Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten

Einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse haben die Bewertung von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Einschätzungen der Bewertungsparameter, vor allem zur zukünftigen Zinsentwicklung. Die von der Bank verwendeten Parameter leiten sich im Wesentlichen aus den aktuellen Marktkonditionen zum Stichtag ab.

Für die Ermittlung von Fair Values für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt sind, werden Bewertungsmodelle herangezogen (siehe Note 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die selten gehandelt werden, ist wenig objektiv und Schätzungen sind in unterschiedlichem Maß erforderlich, abhängig von der Liquidität, der Unsicherheit der Marktfaktoren, Preisannahmen und sonstigen geschäftsspezifischen Risiken.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von CGUs basiert auf Planungsrechnungen. Diese spiegeln naturgemäß eine Einschätzung des Managements wider, die einer gewissen Schätzunsicherheit unterworfen ist. Ebenso liegen der Beurteilung der Einbringlichkeit von langfristigen Krediten Einschätzungen über die zukünftigen Cashflows des Kreditnehmers zu Grunde, die ebenfalls einer gewissen Schätzunsicherheit unterliegen.

Im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 werden Firmenwerte und aktive latente Steueransprüche bilanziert, deren Bewertungen maßgeblich vom Eintritt zukünftiger Planergebnisse abhängen. Die Aktivierungen im Zusammenhang mit der Systemsoftware Allegro basieren auf der Einschätzung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit.

Auswirkung der Anwendung geänderter bzw. neuer Standards

Folgende Standards sind erstmals für den Konzernabschluss 2008 verpflichtend anzuwenden:
  • IFRIC 11 IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions
  • IFRIC 12 Service Concession Arrangements
  • IFRIC 14 IAS 19 – Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction

Die Anwendung der oben genannten Vorschriften hatte keine Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss.

Im Oktober 2008 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) Ergänzungen zu IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Die Ergänzungen ermöglichen einem Unternehmen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (ausgenommen jene, für die bei dererstmaligen Erfassung die Fair-Value-Option ausgeübt wurde) unter bestimmten Voraussetzungen aus der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ in eine andere Kategorie umzugliedern. Weiters erlauben die Ergänzungen die Umwidmung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ in die Kategorie „Kredite und Forderungen“, wenn der Vermögenswert die Definition für „Kredite und Forderungen“ erfüllt hätte und das Unternehmen die Absicht und die Fähigkeit hat, den finanziellen Vermögenswert in der absehbaren Zukunft weiterhin zu halten.

Die BAWAG P.S.K. hat von der vom IASB neu eingeführten Option keinen Gebrauch gemacht, da die Bank im Jahr 2005 für große Teile ihrer Wertpapiere die Fair-Value-Option ausgeübt hat. Deshalb wurden keine Wertpapiere in die Kategorien „Kredite und Forderungen“ oder „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ umgewidmet. Das International Accounting Standards Board (IASB) und die EU haben folgende neue Rechnungslegungsstandards, die für die Erstellung des vorliegenden IFRS-Abschlusses zum 31. Dezember 2008 noch nicht verpflichtend sind, beschlossen und anerkannt:

IFRS 8 Operating Segments schreibt die Anwendung eines Management-Ansatzes im Rahmen der Segmentberichterstattung vor. IFRS 8, welcher für das Geschäftsjahr 2009 erstmals verpflichtend anzuwenden ist, verlangt Angaben in Bezug auf jene Segmente, die im Rahmen der internen Berichterstattung des Unternehmens regelmäßig an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) berichtet werden, um die Leistung der Segmente zu beurteilen und Ressourcen zu verteilen. Gegenwärtig werden die Segmente nach Geschäftsbereichen und geografischen Regionen dargestellt. Mit der Anwendung des Management Approach wird die BAWAG P.S.K. ihre Segmentinformationen nur noch nach Geschäftsbereichen darstellen.

Der überarbeitete IAS 23 Borrowing Costs eliminiert das Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen sofort als Aufwand zu erfassen, und verlangt, dass Fremdkapitalzinsen, welche der Anschaffung, der Errichtung oder der Produktion eines qualifizierten Vermögenswertes direkt zurechenbar sind, als Teil der Anschaffungskosten aktiviert werden. Derzeit werden Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von aktivierten Vermögenswerten anfallen, sofort im Aufwand erfasst. Der überarbeitete Standard ist erstmals auf Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte anzuwenden, deren erstmalige Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Die erwartete Auswirkung dieser Interpretation wurde noch nicht ermittelt.

IFRIC 13 Customer Loyality Programmes betrifft die Bilanzierungsmethoden bei Unternehmen, welche ihren Kunden Bonusprogramme anbieten oder welche an solchen teilnehmen. IFRIC 13 wird erstmals für den Konzernabschluss 2009 verpflichtend anwendbar sein. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRIC 13 Auswirkungen auf den Konzernabschluss hat.

Der überarbeitete IAS 1 Presentation of Financial Statements (2007) führt die Bezeichnung „Comprehensive Income“ ein, womit alle Veränderungen des Eigenkapitals erfasst sind, die nicht aus Transaktionen mit dem Eigentümer stammen. Die Darstellung des Comprehensive Income kann entweder in einer einzelnen Gesamtaufstellung oder in zwei getrennten Tabellen erfolgen (Gewinn- und Verlustrechnung und Aufstellung aller Eigenkapitalveränderungen, die nicht auf Transaktionen mit den Anteilseignern zurückzuführen sind). IAS 1 (2007) ist erstmals verpflichtend für den Konzernabschluss 2009 anzuwenden und wird Auswirkungen auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und des Eigenkapitalspiegels haben.

Die Ergänzungen zu IAS 32 Financial Instruments: Presentation und IAS 1 Presentation of Financial Statements – Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation ermöglichen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Qualifizierung von kündbaren Instrumenten als Eigenkapital. Die Ergänzungen von IAS 32 und IAS 1 sind erstmals ab dem 1. Jänner 2009 anzuwenden. Auswirkungen auf den Konzernabschluss der BAWAG P.S.K. sind nicht zu erwarten.

IFRS 3 Business Combinations (2008) wurde in folgenden Punkten adaptiert:

  • Die Definition für „Geschäftsbetrieb“ wurde ausgeweitet.
  • Von zukünftigen Ereignissen abhängige Kaufpreisbestandteile werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
  • Anschaffungsnebenkosten sind sofort aufwandswirksam zu erfassen.
  • Bereits bestehende Anteile sind zum Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten.
  • Minderheitenanteile können entweder mit dem Marktwert oder mit dem anteiligen Nettovermögen erfasst werden.

Die Anwendung von IFRS 3 (2008) ist erstmals ab dem 1. Juli 2009 verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung erfolgt prospektiv und wird daher keinen Einfluss auf vorangegangene Perioden haben.

Der überarbeitete IAS 27 Consolidated and Seperate Financial Statements (2008) schreibt vor, dass Veränderungen der Eigentumsverhältnisse als Eigenkapitaltransaktionen zu erfassen sind, sofern weiterhin Kontrolle über das Tochterunternehmen besteht. Verliert das Unternehmen die Kontrolle über das Tochterunternehmen, wird der verbleibende Anteil zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert neubewertet. IAS 27 (2008) ist erstmals für den Konzernabschluss 2010 verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung erfolgt prospektiv und wird daher keinen Einfluss auf vorangegangene Perioden haben.

IFRS 2 Share-based Payment – Vesting Conditions and Cancellations wurde ergänzt und enthält nunmehr weitere Erläuterungen zur Bedeutung der Ausübungsbedingungen. Die Anwendung ist erstmals in 2009 verpflichtend und wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss BAWAG P.S.K. haben.

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